11846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

                               

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                               BMWF-10.000/0262-III/4a/2012

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 14. August 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12040/J-NR/2012 betreffend finanzielle Unter-stützung von NGO's, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am
15. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2012 werden/wurden folgende NGO´s finanziell unterstützt:

 

 

Euro

Institut für Höhere Studien - IHS

270.000,00

Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung

30.000,00

Österreichische Plattform für Interdisziplinäre Alternsfragen (ÖPIA)

89.409,76

Zentrum für soziale Innovation - ZSI

145.000,00

Burg Strechau/Lassing bzw. Boesch-Privatstiftung

1.990,28

Institut für Konfliktforschung - IKF

5.000,00

Interdisziplinäres Forschungszentrum Sozialwissenschaften - IFS

5.000,00

Österreichische Gesellschaft für Kinderphilosophie

1.000,00

Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)

202.500,00

American-Austrian Foundation

500.000,00

math.space Verein für Mathematik als kulturelle Errungenschaft

35.000,00

Dialog Gentechnik

74.979,31

Haus der Mathematik

3.150,00

Vienna School of Clinical Research

50.000,00

Wiener Institut für sozialwiss. Dokumentation und Methodik - WISDOM

179.094,00

Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI)

304.388,00

Forschungsinstitut des Wiener Roten Kreuzes

3.070,20

Wolfgang Pauli Institut - WPI

9.322,11

Institut für den Donauraum und Mitteleuropa - IDM

2.000,00

Salzburg Global Seminar, Schloss Leopoldskron

25.000,00

Verein Pastorales Forum Wissenschaft

26.400,00

Institut der Regionen Europas (IRE)

3.000,00

 

Zu Frage 2:

Für 2013 sind noch keine finanziellen Unterstützungen geleistet/zugesagt worden.

 

Zu Frage 3:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden NGO‘s im Sinne des Euro-päischen Übereinkommens über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen, BGBl. Nr. 404/1992, als selbständige Rechtsträger verstanden, die nach ihren Statuten gemeinnützige Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinn gerichtet sind.

 

Zu Frage 4:

Der Zweck, für den um Förderung angesucht wird, muss in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen. Die Kosten von Projekten, die
gefördert werden sollen, haben angemessen und nachvollziehbar zu sein. Zudem müssen
neben der budgetären Bedeckung der beantragten Förderung im
Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung
die Voraussetzungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004, in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009 (ARR 2004) aus Mitteln des Bundes vorliegen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.