11854/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0011-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde  haben am 20. Juni 2012 unter der Nr. 12051/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend erneute Verwirrspiele um die angeblich „eingesparte“ S 36  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Bauvorhaben werden im Verlauf der (ehemals oder immer noch) geplanten Fortsetzung der S 36 konkret bis wann realisiert?

 

Der Baubeginn der S 36 zwischen St. Georgen o.J. und Scheifling wird für 2013 mit der Errichtung der Unterflurtrasse (UFT) St. Georgen angestrebt. Die Bereiche UFT Unzmarkt und die S 36 im Bereich der Murverlegung werden in Anschluss an die Fertigstellung der UFT St. Georgen o.J. realisiert.

Im Abschnitt Judenburg – St. Georgen o.J. ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Neustart der Planungen vorgesehen. Ein Baubeginn wird nicht in der Rahmenperiode 2012 – 2017 erfolgen.

 


Zu Frage 2:

Ø  Wird vierstreifig durchgehend von Judenburg bis Scheifling gebaut?

 

Im Abschnitt Judenburg – St. Georgen o.J. ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Neustart der Planungen vorgesehen. Ergebnisse dieser Planungen liegen derzeit nicht vor.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Ist es sinnvoll bis Scheifling vierstreifig zu planen, auszuschreiben und womöglich zu realisieren, obwohl die S 37 Geschichte ist und Sie selbst die drohende Transitproblematik als Hauptargument für die Einsparungen heranziehen?

 

Der Teilabschnitt St. Georgen o.J. bis Scheifling soll ähnlich der bisherigen Planung und auf Basis der bestehenden Genehmigungen, jedoch in Abschnitten und zeitlich gestaffelt, errichtet werden.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Werden die Unterflurtrassen St. Georgen und Unzmarkt vierstreifig geplant und errichtet?

Ø  Wenn ja, warum wurden bzw. werden diese Unterflurtrassen nicht zweistreifig geplant, obwohl feststeht, dass dies bei einer Führung unter 1.000 m Streckenlänge den technischen und rechtlichen Anforderungen vollauf genügen würde?

 

Für den Teilabschnitt St. Georgen o.J. bis Scheifling wäre derzeit ein 2-streifiger Querschnitt der S 36 ausreichend. Für den Fall eines späteren Ausbaus auf einen 4-streifigen Querschnitt müssten jedoch die beiden Unterflurtrassen St. Georgen und Unzmarkt aufwendig erweitert werden, was umfangreiche und wiederholte Baumaßnahmen in den Ortsgebieten zur Folge hätte. Um die Auswirkungen in den Ortsgebieten zu minimieren sowie aus Gründen der Tunnel-Verkehrssicherheit und aufgrund des 4-streifigen Bestandsquerschnittes zwischen St. Georgen und Unzmarkt wird dieser Teilabschnitt (wie geplant und weitgehend genehmigt) mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn und ohne Pannenstreifen errichtet.

 

 

Zu Frage 6 bis 9:

Ø  Wird bei der S 36 auf Basis der alten Planungen weiter vorgegangen, oder wird in Teilen oder ganz neu geplant?

Ø  Falls neu geplant wird, wie erklären Sie die in der Begründung genannten, dem entgegenstehenden konkreten Schritte und öffentlichen Aussagen der ASFINAG in den letzten Wochen?

Ø  Wie erklären Sie generell die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen und Ankündigungen der ASFINAG und von Ihrer Seite zum Projekt S 36 in den letzten Wochen und Monaten?

Ø  Können Sie ausschließen, dass die ASFINAG, womöglich gemeinsam mit Mittelspersonen in ihrem Haus, an Ihnen vorbei politische Aufträge und Entscheidungen zum Thema Straßenbau sabotiert und Bundesstraßenprojekte in sonstigem Interesse eigenmächtig betreibt?

 

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragepunkten 1 sowie 3 und 4.


Zu Frage 10:

Ø  Wo werden im Verlauf der (ehemals oder immer noch) geplanten Fortsetzung der S 36 konkret welche Kosten (siehe Ihre Aussagen und Vorgaben sowie ASFINAG-Aussendungen) gegenüber welchem Vergleichsprojektstand eingespart?

 

Unter Vernachlässigung der zeitlichen Verschiebung und der damit verbundenen Gleitungskosten können für den Abschnitt Judenburg bis St. Georgen o.J., insbesondere durch eine alternative Trassenführung im Bereich Judenburg – St. Peter, Einsparungen von bis zu EUR 140 Mio. erwartet werden.

Im Teilabschnitt St. Georgen o.J. bis Scheifling führen die Optimierung des Begleitwegenetzes (Landesstraße) sowie die Verkürzung des Abschnittes zu Einsparungen von rd. EUR 20 Mio. bzw. rd. 10%. Als Bezugszeitpunkt gilt hier der Planungsstand im Jahr 2010 vor der Evaluierung aller Infrastrukturprojekte.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Wie hoch werden nach aktuellem Stand die Gesamtkosten der umzusetzenden Baumaßnahmen sein?

 

Die Gesamtkosten des Abschnittes St. Georgen o.J. bis Scheifling betragen auf Basis der zeitlichen Verschiebung und der Einsparungen rd. EUR 183 Mio.

Die Gesamtkosten für den Abschnitt Judenburg bis St. Georgen o.J. sind offen, da der Umsetzungszeitraum erst nach Vorliegen detaillierterer Planungen definiert werden kann.

 

 

Zu Frage 12:

Ø  Welchen Anteil an diesen Gesamtkosten werden jeweils Bund/ASFINAG, Land und ggf Gemeinden tragen?

 

Das Land Steiermark leistet zu der Verlängerung der UFT Unzmarkt um 315 m in Richtung Westen (somit Gesamtlänge 950 m) aufgrund der verbesserten Schutzwirkung einen Zuschuss ihV EUR 1 Mio. Der verbleibende Anteil an den Gesamtkosten wird durch die ASFINAG getragen. Da die ASFINAG ein zu 100 % nutzerfinanziertes Unternehmen ist und keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget erhält, fallen in Folge keine Kosten für den Bund an.

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Was wurde mit dem Land Steiermark konkret wann in welcher Form zur Finanzierungsaufteilung für die weitere Planung und ggf Realisierung vereinbart?

 

Im Zeitraum 2011/2012 wurde zwischen bmvit, dem Land Steiermark und der ASFINAG die oben angeführte abschnittsweise Realisierung und die Zuzahlung zur UFT Unzmarkt vereinbart.

 


Zu den Fragen 14 und 15:

Ø  Was ist Ihnen über Zahlungsflüsse zwischen ASFINAG und a) Forum Land, b) regionaler Polit-Prominenz, c) Hochegger.com, d) Valora, e) anderen Firmen aus dem Hochegger- oder Hochegger-Nachfolga-Firmennetzwerk im Zusammenhang mit dem S-36-Projekt bekannt?

Ø  Was ist Ihnen über Zahlungsflüsse zwischen ASFINAG und a) Forum Land, b) regionaler Polit-Prominenz, c) Hochegger.com, d) Valora, e) anderen Firmen aus dem Hochegger- oder Hochegger-Nachfolga-Firmennetzwerk im Zusammenhang mit anderen hochrangigen Straßenprojekten des Bundes in der Steiermark bekannt?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.