11857/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.08.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0778-II/2/d/2012
Wien, am . August 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 20. Juni 2012 unter der Zahl 12052/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Führerscheinlose Autolenker in Österreich 2011“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 8 bis 11:
Entsprechende Statistiken werden im Bundesministerium für Inneres nicht geführt. Überdies fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Mangels Zuständigkeit des Bundesministerium für Inneres in diesen, das Führerschein-gesetz betreffenden Angelegenheiten, können nur Strafgeldeinnahmen, die von den Bundespolizeidirektionen gemäß § 37 Abs. 8 Führerscheingesetz BGBl. I Nr 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr 61/2011, dem Bundesministerium für Inneres angewiesen wurden, bekanntgegeben werden:
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Strafgeldeinnahmen gem. § 37 Abs. 8 Führerscheingesetz |
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Bundespolizeidirektion |
Einnahmen (EUR) |
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Wien |
2.247.119,70 |
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Eisenstadt |
15.095,71 |
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Graz |
303.724,91 |
|
Leoben |
36.806,78 |
|
Klagenfurt |
262.736,46 |
|
Villach |
379.494,40 |
|
Innsbruck |
163.025,91 |
|
Salzburg |
192.601,55 |
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Linz |
223.856,47 |
|
Wels |
91.808,34 |
|
Steyr |
55.061,96 |
|
St. Pölten |
111.640,70 |
|
Schwechat |
31.645,25 |
|
Wr. Neustadt |
119.911,66 |
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Gesamt |
4.234.529,80 |
Diese Aufstellung beinhaltet die Summe aller gemäß § 37 Abs. 8 Führerscheingesetz im Jahr 2011 an das Bundesministerium für Inneres überwiesenen Strafgeldeinnahmen. Eine Aufschlüsselung auf bestimmte Deliktsbereiche ist nicht möglich, weil dem Bundes-ministerium für Inneres darüber keine Aufzeichnungen vorliegen.
Zu Frage 12:
Die österreichische Verkehrsunfallstatistik beinhaltet keine statistischen Daten über führer-scheinlose Lenker von Personenkraftwagen. Die österreichische Verkehrsunfallstatistik beinhaltet Angaben über Verkehrsunfälle im Personenschaden, mit beteiligten Lenkern ohne Lenkberechtigung. Sie gibt keine Auskunft über das Unfallgeschehen mit beteiligten Lenkern, die den Führerschein entgegen der Bestimmung des § 14 Abs. 1 Führerscheingesetz BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2011 nicht Mitführen.