11859/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0178-I/A/15/2012

Wien, am 20. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12061/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die WHO die Situation global – d.h. für alle Staaten der Erde – betrachtet. Diese globale Betrachtung ist für die Lage in Österreich sowie auch für andere Länder nicht zutreffend, weil es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Staaten gibt. Die Einschätzung der WHO zeigt allerdings auf, welche Gefahren darin liegen, wenn das Gesundheitssystem eines Landes nicht ausreichend unterstützt wird, eine unzureichende Allokation von Ressourcen erfolgt und der Gesetzgeber keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen festlegt oder im Rahmen einer sogenannten Deregulierung beseitigt.

 

Selbstverständlich wird die internationale Lage auf dem Gebiet der Antibiotika-resistenzen durch mein Ressort genau beobachtet, um neue Tendenzen rechtzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen im Anlassfall zu setzen.

Insbesondere arbeitet Österreich u.a. auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenzen auf EU-Ebene z.B. mit der EU-Kommission und dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) oder der European Medicines Agency (EMA) zusammen, um Trends zu erfassen und möglichst proaktiv zu reagieren.

 

Den Akteur/inn/en im Gesundheitswesen in Österreich stehen Informationen zur Resistenzlage zur Verfügung. Insbesondere darf auf den in der Anfrage zitierten „Resistenzbericht Österreich AURES“ verwiesen werden. In Österreich werden Daten zur Antibiotikaresistenz standardisiert erhoben; eine intersektorielle Zusammenarbeit findet statt und die Ausbildung der Gesundheitsberufe in Österreich ist zielführend. Die Verschreibung und Abgabe von Antibiotika erfolgt in definierten und über-wachten Vertriebskanälen, die einer gesetzlich festgelegten und regelmäßigen Kontrolle unterliegen.

 

Die aktuelle Resistenzsituation ist in Österreich verglichen mit anderen europäischen Ländern weiterhin als relativ günstig zu beurteilen. Siehe dazu auch http://www.ages.at/ages/gesundheit/mensch/antibiotikaresistenzen/aures-2010/.

 

Allerdings besteht aufgrund beobachteter Resistenzanstiege Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass wertvolle Antibiotikaklassen durch sorglosen Umgang in Zukunft nutzlos werden. Österreich ist keine Insel, sondern in die globalen Verkehrsströme von Personen, Tieren und Gütern eingebunden. Daraus resultiert naturgemäß die Gefahr des Imports und Exports von resistenten Mikroorganismen.

 

Über den tatsächlichen Zusammenhang zwischen Einsatz beim Tier und mögliche Auswirkung auf die Resistenzsituation beim Menschen ist noch zu wenig bekannt.

Es kann nicht automatisch geschlossen werden, dass Humanerkrankungen aus-schließlich durch den Übertrag vom Tier auf den Menschen entstehen (z.B. unter-schiedliche ESBL-Resistenzgene bei Mensch und Tier).

 

Der prophylaktische Einsatz von Futtermittelantibiotika zur Leistungsförderung ist in der EU und somit auch in Österreich seit 1.1.2006 verboten. Gesetzliche Grundlage dieses Verbotes ist § 11 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 für Futtermittelzusatz-stoffe, wonach auch die zum Zeitpunkt des Beschlusses dieser Verordnung letzten vier noch erlaubten Futtermittelantibiotika (Flavophospholipol, Avilamycin, Monensin-Natrium und Salinomycin) nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Überwachung von Rückständen von Antibiotika und anderen Arzneimitteln in Futtermitteln ist im mehrjährigen integrierten risikobasierten Futtermittel-Kontroll-plan berücksichtigt.

 

Zur angesprochenen Presseaussendung ist Folgendes festzuhalten:

„Lack of information“: trifft für Österreich nicht zu. Seit 2004 werden Überwachungs­programme durchgeführt. Resistenzmonitoring-Daten werden jährlich im AURES publiziert. Die Verkaufsdaten für das Jahr 2010 wurden im Rahmen des EU-Projekts European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption (ESVAC) erhoben.

http://www.ages.at/ages/gesundheit/tier/antibiotika-tiermedizin/antibiotika-vertriebsmengen/

Diese Erhebung wird jährlich fortgesetzt.

 

„Lack of standardized data collection“:

Im Veterinärsektor gibt es durch die EFSA technische Spezifikationen, die die Daten innerhalb der Mitgliedstaaten vergleichbar(er) machen. In der Humanmedizin existieren bisher viele verschiedene nationale Vorschriften mit unterschiedlichen Methoden, unterschiedlichen Schwellenwerten (Breakpoints) etc.. Seit 2011 wird EU-weit versucht, eine Vereinheitlichung durch EUCAST (vereinheitlichte klinische breakpoints auf wissenschaftlicher Basis) zu erreichen.

 

„Lack of intersectoral collaboration“:

Seit einigen Jahren treffen sich der Human- und Veterinärsektor auf fachlicher und ministerieller Ebene im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen und auch in der Antibiotika-Plattform, um gemeinsame Strategien zu entwickeln. In Österreich werden seit 2004 im AURES die Daten aus dem Human-, Veterinär- und Landwirt-schaftssektor (Feuerbrand, seit 2005) gemeinsam publiziert.

 

„Inadequate training“:

Tierärztinnen und Tierärzte haben eine solide Grundausbildung, wie überall sind Verbesserungen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen immer möglich.

 

„Perverse incentives“:

Alle Tierärztinnen und Tierärzte werden in Zukunft Daten über die verkauften Mengen abliefern müssen.

 

„Gaps in legal and regulatory controls“:

In Österreich ist der Einsatz von Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen Betrieben im Tierarzneimittelkontrollgesetz geregelt. Weiters unterliegen Tierhalter/innen und Tierärztinnen und Tierärzte, welche Teilnehmer/innen im Tiergesundheitsdienst Österreich sind, den Bestimmungen des Tiergesundheitsdienstes (www.tgd.at).

Die Erhebung  der Antibiotika-Verkaufsdaten im Veterinärbereich in Österreich wird durch die Erhebung von Anwendungsdaten ergänzt werden. Verordnungen zur Erfassung einheitlicher Daten über die im Veterinärsektor verkauften und ange-wendeten Antibiotika-Mengen befinden sich in Ausarbeitung. Im Tierärztekammer-recht besteht bereits eine Registrierungspflicht für Hausapotheken. Weiters werden derzeit von der Veterinärmedizinischen Universität gemeinsam mit der Öster-reichischen Tierärztekammer Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung erarbeitet. Diese Leitlinien sollen im Herbst 2012 vorliegen. Weiters verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 2, 4, 8, 9, 10 und 11.

 

Fragen 2, 4, 8, 9, 10 und 11:

Jeder Antibiotika-Einsatz bei Mensch, Tier und Umwelt hat Auswirkungen auf die Entstehung von Resistenzen bei bestimmten Bakterien, welche in der Folge die Gesundheit von Menschen und Tieren negativ beeinflussen können. Zur Behandlung des überaus komplexen Themas wurde im Bundesministerium für Gesundheit im September 2011 aus bereits bestehenden Arbeitsgruppen im Human- und Veterinär-bereich eine gemeinsame Plattform gebildet, welche sich generell mit Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Antibiotikaresistenz beschäftigt. Für Fragen, welche den Bereich der Landwirtschaft wesentlich berühren, werden auch Vertreter/innen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. deren Expert/inn/en in der angesprochenen Plattform vertreten sein.

Eine nationale Initiative zur Eindämmung der Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen in Österreich wurde gestartet. Darauf aufbauend wird ein nationaler Aktionsplan entwickelt werden, wobei auf enge Abstimmung der betroffenen Bereiche und Zielgruppen geachtet werden wird. Im Zentrum stehen spezifische Strategien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Substanzen mit dem Ziel, die Ausbreitung der Resistenzen gegen antimikrobielle Substanzen zu verhindern und somit deren Wirksamkeit aufrecht zu erhalten.

In Österreich werden seit 2004 auf Basis europäischer Rechtsvorschriften verpflichtend Monitorings zur Prävalenz von Zoonosen und ausgewählten Zoonoseerregern sowie deren Empfindlichkeiten gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen in der Nutztierpopulation Österreichs (in Form von randomisierten Stichprobenplänen bei gesunden geschlachteten Tieren – Rind, Schwein, Geflügel) durchgeführt und werden auch weiterhin durchgeführt. Durch die regelmäßige Überwachung der Resistenzsituation bei ausgewählten Erregern im Veterinärsektor werden Hinweise zur Dynamik und zu Trends von Antibiotika-Resistenzen gewonnen. Die Ergebnisse werden jährlich im österreichischen Resistenzbericht (AURES) sowie jedes Jahr in den EU-Berichten „EU-Summary Report on antimicrobial resistance in zoonotic and indicator bacteria from animals and food“ veröffentlicht.

 

Derzeit läuft ein europäisches Projekt „European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption (ESVAC)“ zur Erhebung von Verkaufsdaten 2011, an welchem auch Österreich freiwillig teilnimmt.

 

Im November 2012 wird nunmehr zum fünften Mal in Österreich vom Bundes-ministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ein Symposium veranstaltet, welches die Wissensvertiefung in den betroffenen Fachgruppen sowie die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung hinsichtlich eines verantwortungsvollen Gebrauchs von antimikrobiell wirksamen Substanzen zum Ziel hat.

 

Der Einsatz von Tierarzneimitteln (Veterinärarzneispezialitäten) in landwirtschaft-lichen Betrieben ist im Tierarzneimittelkontrollgesetz geregelt. Jede/r Tierärztin/Tier-arzt und Tierhalter/in hat genaue Dokumentationsverpflichtungen im Bezug auf den Einsatz von Veterinärarzneispezialitäten. Tierhalter/innen und Tierärztinnen und Tierärzte, welche Teilnehmer/innen im Tiergesundheitsdienst Österreich sind, unterliegen den Bestimmungen des Tiergesundheitsdienstes (www.tgd.at). Der rationale Antibiotikaeinsatz hat sich auch an der Resistenzsituation zu orientieren.

 

Nur eine detaillierte Analyse in den einzelnen Produktionsbereichen kann Problem-stellen aufzeigen und dadurch zu spezifischen Maßnahmen in den jeweiligen Nutztierpopulationen führen:

·        Anhand der Auswertungen aus AURES und jener im gemeinsamen Bericht der EFSA und ECDC konnte erkannt werden, dass die höchsten Resistenzraten in der Geflügelproduktion zu finden sind. Daraus ergeben sich die Einsatzgebiete, die zurzeit erarbeitet werden: Im Jahr 2012 und rückwirkend werden die Daten aus dem Geflügelbereich genauer analysiert. Dazu werden Verbrauchsmengen an Antibiotika in den verschiedenen Geflügelbereichen, wie Masthühner, Legehennen und Mastputen ausgewertet. Anhand der Verbrauchsmengen und der gemessenen Resistenzsituation sollen diese Zusammenhänge besser verstanden werden. In den folgenden Jahren werden dann Schwerpunkte auf die Mast bei Kälbern, Stieren und Schweinen sowie auf die Zuchttiere (Rinder, Schweine) gelegt. Nur eine detaillierte Analyse in den einzelnen Produktionsbereichen kann Problemstellen aufzeigen und zu spezifischen Maßnahmen in den jeweiligen Nutztierpopulationen führen.

·        Weiters werden AGES-Projekte über Nachweis und Charakterisierung von resistenten Bakterien in Geflügelfleisch und anderen Nahrungsmitteln durchgeführt. Im Rahmen eines Projektes werden gezielt Bakterien angereichert und gesucht, die folgende Resistenzphänotypen aufweisen: Methicillin-Resistenz (MRSA), ESBL-bildende E. coli, Ciprofloxacin-resistente E. coli, Carbapenem-resistente Enterobakterien. Durch die geplanten Untersuchungen kann zu Nahrungsmitteln die Prävalenz von Bakterien mit den oben genannten Resistenzen erfasst werden. Außerdem können mögliche Co-Selektionsprozesse aufgrund der Resistenz gegenüber nicht verwandten Antibiotika aufgedeckt werden. Diese Erkenntnisse sind Grundvoraussetzung zur Erarbeitung von Kontrollmechanismen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung resistenter Bakterien in der Veterinär- und Humanmedizin.

·        Die bereits regelmäßig durchgeführte Erhebung der Antibiotika-Verkaufsdaten im Veterinärbereich in Österreich wird ergänzt werden durch die Erhebung von Anwendungsdaten, um den Einfluss des Antibiotika-Einsatzes auf die Resistenzentwicklung auch quantitativ erfassen zu können. Eine diesbezügliche Verordnung befindet sich in Ausarbeitung. Eine Änderung der Hausapotheken-Verordnung ist ebenfalls in Ausarbeitung; alle Hausapotheken sollten einheitliche Daten über die verkauften Mengen zur Verfügung stellen. Im Tierärztekammerrecht besteht eine Registrierungspflicht für Hausapotheken ab 2014.

·        Im November 2011 wurde im Rahmen der Sitzung des Beirates „Österreichischer Tiergesundheitsdienst“ beschlossen, dass die Veterinärmedizinische Universität gemeinsam mit der Österreichischen Tierärztekammer Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung erarbeiten wird. Der mittlerweile vorliegende Entwurf (generelle Leitlinien aufbauend auf bestehenden Normen) wird in Expert/inn/enrunden diskutiert (Zielvorgabe: Erledigung bis Herbst 2012).

 

Frage 3:

Großteils sind die von der World Organisation for Animal Health (OIE) abgegebenen Empfehlungen wie etwa Veterinär-Arzneimittelanwendungen bereits im EU- und nationalem Recht umgesetzt. Die geplante nationale Initiative zur weiteren Ein-dämmung der Resistenzen gegen antimikrobielle Substanzen sowie der österreichische nationale Aktionsplan werden unter Berücksichtigung der internationalen Empfehlungen (WHO, OIE, SANCO, Europäischer Rat, etc.), auf bisherige Tätigkeiten aufbauend, sämtlichen Anforderungen gerecht werden (z.B. Entwicklung von Leitlinien für den Antibiotikaeinsatz im Veterinärbereich, Weiterentwicklung der Antibiotika-Mengenstromanalyse).

 

Frage 5:

Im Bereich der Veterinärmedizin ist eine Verbreitung resistenter Mikroorganismen im Zuge des Tier- und Warenverkehrs nicht auszuschließen. Die Übertragung resistenter Mikroorganismen vom Tier auf den Menschen kommt zwar vor, resistente Mikro-organismen, welche tatsächlich gesundheitliche Probleme beim Menschen verursachen, stehen jedoch häufiger im Zusammenhang mit Keimen, welche ihre Resistenz im Spitalsbereich erworben haben. Somit kommt der Einschleppung solcher Keime über Menschen, welche beispielsweise in Gesundheitseinrichtungen anderer Länder betreut wurden und zur weiteren Behandlung nach Österreich kommen, besondere Bedeutung zu.

 

Im Zusammenhang mit der Einschleppung durch tierische Lebensmittel ist anzu-merken, dass solche Lebensmittel in der Regel nicht roh verzehrt werden und bei Einhaltung entsprechender Hygieneregeln Bakterien bei der Zubereitung von Speisen abgetötet werden und damit hinsichtlich Übertragung von Resistenzen auf den Menschen keine Rolle mehr spielen.

 

Es gibt beträchtliche Unterschiede zwischen den Antibiotikaklassen der Human- und Veterinärmedizin. Insbesondere sind bestimmte (Reserve)-Antibiotika für den Veterinärbereich gar nicht zugelassen (z.B. Carbapeneme, Oxazolidine, Glycopeptide oder Lipopeptide) und sollen auch zukünftig nicht zugelassen werden. Resistenzen beim Menschen entstehen in diesem Fall durch die Anwendung beim Menschen. Es ist daher notwendig darauf hinzuweisen, dass sich die Resistenz eines Antibiotikums, das sowohl beim Menschen als auch beim Tier angewendet wird, zu einem Gutteil auch durch die Anwendung in der Humanmedizin entwickelt.

 

Frage 6:

Im Veterinärsektor wird der Aktionsplan der europäischen Kommission in Verbindung mit den Empfehlungen des Rates mit einer nationalen Initiative zur Eindämmung der Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen und in einem nationalen Aktionsplan umgesetzt.

 

Frage 7:

Die aktuelle Resistenzsituation ist in Österreich verglichen mit anderen europäischen Ländern weiterhin als relativ günstig zu beurteilen. Allerdings besteht aufgrund beobachteter Resistenzanstiege Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass wertvolle Antibiotikaklassen durch sorglosen Umgang in Zukunft nutzlos werden.