11861/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.08.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0195-I/A/15/2012
Wien, am 14. August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12231/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Meinem Ressort stehen keine bundesweiten Daten über die Prävalenz von Neurodermitis bei Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Informationen über die Häufigkeit des Auftretens von Neurodermitis in einzelnen Bundesländern können aus der ISAAC-Studie (International Study on Asthma and Allergies in Childhood) entnommen werden. Bei Fragebogenerhebungen von Eltern
6- bis 7-jähriger Kinder in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und Steiermark lagen die Angaben über die Häufigkeit des Auftretens von Neurodermitis zwischen 9,7% und 14,5%.
Hinsichtlich des Auftretens bei Erwachsenen liegen meinem Ressort keine Daten vor.
Frage 3:
In den Bundesländern Oberösterreich und Kärnten erfolgte im Rahmen der ISAAC-Studie Phase I (1995 - 1996) eine Ersterhebung und im Rahmen der ISAAC-Studie Phase III (2001 - 2003) eine Folgeerhebung. Dabei zeigte sich bei der Folgeerhebung ein Anstieg der Angaben zur Häufigkeit des Auftretens von Neurodermitis bei 6- bis 7‑jährigen Kindern um 3,5% bis 4,5%.
Fragen 4 und 5:
Die Ursachen der Neurodermitis und deren Zunahme sind bislang weitgehend ungeklärt; vermutet wird eine multifaktorielle Genese mit Zusammenwirken von genetischen Faktoren und Umwelteinflüssen. Psychische Belastungssituationen der Betroffenen können eine Rolle bei der Ausprägung des Erscheinungsbildes spielen.
Ein Ansatzpunkt für mögliche präventive Maßnahmen besteht in der Schaffung einer allergenarmen und möglichst schadstoffarmen Umgebung, wie z.B. durch Vermeidung von Exposition gegenüber Tabakrauch oder Vermeidung eines Innen-raumklimas, das Schimmelpilzwachstum begünstigt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalles der Krankheit Krankenbehandlung in ausreichendem und zweckmäßigem, das Maß des Notwendigen nicht überschreitendem Umfang erbringt. Krankenbehandlung wird in Form der ärztlichen Hilfe bzw. der ihr gleichgestellten Leistungen, mittels Kostenübernahme für Heilmittel und Heilbehelfe sowie erforder-lichenfalls durch Anstaltspflege erbracht.
Entsprechend diesem Grundsatz übernehmen die Krankenversicherungsträger die Kosten jener Behandlungen, die notwendig sind, um eine Heilung oder Besserung des gegenständlichen Krankheitsbildes zu erreichen. Allgemeine Zielsetzung der sozialen Krankenversicherung ist, die Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem so zu gestalten, dass medizinische Ergebnisqualität mit Wirtschaftlichkeit einhergeht.
Ergänzend kann hier auf die nachstehend angeführten speziellen Aktivitäten hingewiesen werden, die nach Mitteilung des der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger von einzelnen Krankenversicherungsträgern durchgeführt werden:
So wird beispielsweise bei der BGKK seit Jahren der Einsatz von Schnelldiagnostika zur Differenzierung viraler und bakterieller Erkrankungen forciert, weil unter anderem bei der Entwicklung von Neurodermitis bei Kindern und Jugendlichen ein Zusammen-hang mit dem unkritischen Einsatz von Antibiotika vermutet wird. Der Streptokokkenschnelltest dient dazu, bei Pharyngitiden eine Streptokokkeninfektion sicher zu diagnostizieren, denn nur diese stellt eine Indikation für eine Antibiotikatherapie dar. Ein weiterer Ansatz, um Antibiotika nur dann einzusetzen, wenn eine bakterielle Infektion nachgewiesen ist, ist der Einsatz eines CRP-Schnelltests. Dazu wurde von der BGKK mit den Ärzt/inn/en für Allgemeinmedizin bereits ein Projekt durchgeführt, das derzeit evaluiert wird. Ein Projekt der Kinderärztinnen/-ärzte zum CRP-Schnelltest ist derzeit in Ausarbeitung.
Die KGKK bietet im Rahmen der Ernährungsberatung Einzelberatungen unter anderem für versicherte Eltern von an Neurodermitis erkrankten Kindern an.
Weiters werden Schulungen zur Vorsorge bei Neurodermitis angeboten. Das Schulungsprogramm (Turnus) umfasst sechs wöchentliche Treffen zu je zwei Stunden. In einem Turnus werden die Eltern/Bezugspersonen von maximal acht Patient/inn/en geschult. Der Kurs wird von einem interdisziplinären Team durchgeführt, wobei die Anwesenheit eines/einer zertifizierten Neurodermitistrainers/-trainerin in jeder Einheit verpflichtend ist.
Von der VA öffentlich Bediensteter werden neben ärztlicher Hilfe und den erforderlichen Arzneimitteln vor allem stationäre Aufenthalte in spezialisierten Kureinrichtungen - in stark ausgeprägten Fällen jährlich - bewilligt.
Die SVA der Bauern bietet nach Mitteilung des Hauptverbandes im Rahmen der Gesundheitsaktionen Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren, die an Atemwegs- oder Hauterkrankungen leiden, meeresklimatische Aufenthalte an. Die betroffenen Kinder erlernen eine richtige Atemtechnik sowie durch Entspannungs-übungen auftretende Symptome zu lindern. Weiters bekommen sie Hilfe zur Selbsthilfe und können ihre Kenntnisse über die eigene Krankheit vertiefen, das Meeresklima wirkt sich zudem positiv auf ihre Beschwerden aus. Teilnahmeberechtigt sind Kinder von Versicherten, wenn ein Leistungsanspruch aus der Bauernkrankenversicherung oder -pensionsversicherung und eine der ange-führten gesundheitlichen Belastungen bestehen.