11862/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.08.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Juni 2012 unter der Zl. 12057/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Position des BMEIA zu einem Revisionismusversuch der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Ja.

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) war in die Diskussionen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) nicht eingebunden.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die AKO hat die gegenständliche Empfehlung in ihrer Funktion als Expertengremium, jedoch nicht im Namen Österreichs oder der österreichischen Bundesregierung abgegeben. Ihre Empfehlungen sind nicht bindend.

Bei der Benennung von Meeren handelt es sich um keine völkerrechtlich geregelte, sondern um eine politische Frage, die im konkreten Fall in erster Linie im bilateralen Verhältnis zwischen Japan und der Republik Korea zu klären wäre.

Mit beiden Ländern unterhält Österreich ausgezeichnete bilaterale Beziehungen.