11876/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0274-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 14. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12074/J-NR/2012 betreffend „Porno-Lehrer“ darf in Schule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zur Frage:
Im Rahmen des Zweiten Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, wurde – neben einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung – unter anderem das Institut der gerichtlichen Aufsicht nach der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug eingeführt und das strafrechtliche Instrumentarium durch die vorbeugende Maßnahme eines Tätigkeitsverbotes ergänzt. Darüber hinaus wurden Änderungen im Tilgungsrecht vorgenommen und Regelungen über Sonderauskünfte zu Sexualstraftätern eingeführt.
Gerade die letztere Möglichkeit der Einholung von Sonderauskünften gegen Sexualstraftäter – welche bei der der gegenständlichen Anfrage unterliegenden seinerzeitigen Anstellung der betreffenden Lehrkraft noch nicht möglich war – und welche die einschlägigen Verurteilungen wegen Sexualdelikten ausweist, bietet nunmehr ein wirksames Instrumentarium zur Kenntnisnahme der Lehrerdienstbehörden von einschlägigen Verurteilungen von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Aufnahme in den Schuldienst im Wege der amtswegigen Einholung von Strafregisterauskünften.
Darüber hinaus besteht bereits derzeit, sofern die Behörde erst nachträglich vom Vorliegen einer Verurteilung wegen des Straftatbestandes wegen pornographischer Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB) Kenntnis erlangt, die Möglichkeit zum Ausspruch einer unverzüglichen Kündigung auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 Z 6 Vertragsbedienstetengesetz (wegen Vertrauensunwürdigkeit).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.