11879/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12399/J-NR/2012 der Abgeordneten Maga. Judith Schwentner betreffend die Entwicklung des vorzeitigen Mutterschutzes wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2011 wurden von den Arbeitsinspektionsärztinnen und –ärzten 905 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.
Frage 2:
Im Zeitraum vom 1. 1. 2012 bis 30. 6. 2012 wurden von den Arbeitsinspektionsärztinnen und –ärzten 366 Zeugnisse gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt.
Frage 3:
Im Jahr 2011 wurden in 7.155 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.
Frage 4:
Im Zeitraum vom 1. 1. 2012 bis 30. 6. 2012 wurden in 4.179 Fällen die besonderen Aspekte des Mutterschutzes von den Arbeitsinspektoraten überprüft.
Frage 5:
Im Jahr 2011 erfolgten auf Grund der Überprüfungen 2.387 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.
Frage 6:
Im Zeitraum vom 1. 1. 2012 bis 30. 6. 2012 erfolgten auf Grund der Überprüfungen 1.563 Beanstandungen im Bereich Mutterschutz.
Frage 7:
Im Jahr 2011 erfolgten 24 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutterschutzbestimmungen.
Frage 8:
Im Zeitraum vom 1. 1. 2012 bis 30. 6. 2012 erfolgten 14 Strafanzeigen betreffend Übertretungen von Mutterschutzbestimmungen.
Frage 9:
Im Jahr 2011 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.
Frage 10:
Im Zeitraum vom 1. 1. 2012 bis 30. 6. 2012 hatte keine Mutterschutzkontrolle eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG zur Folge.
Frage 11:
Derzeit (Stichtag 30.06.2012) sind 36 Arbeitsinspektorinnen für Frauenarbeit und Mutterschutz in den Arbeitsinspektoraten bestellt.