1188/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

           

GABRIELE HEINISCH-HOSEK

BUNDESMINISTERIN

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                 

GZ: BKA-353.290/0071-I/4/2009                                                  Wien, am 05. Mai 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1235/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesre­gierung und Staatssekretäre gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Ø     Welche Flugreisen (Ausland wie Inland) wurden zwischen 1.1.2007 bis ein­schließlich 1.3.2009 durch Sie, einen/eine Bundesminister/in, einen/eine Staats­sekretär/Staatssekretärin, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbü­ros, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines allfällig eingerichteten Staats­sekretariates, durch die Bediensteten Ihres Ressorts jeweils absolviert?


 

Ø         Welche dienstliche Begründung hatten diese unter Frage 1 genannten Flüge je­weils?

Ø         Auf welches Flugunternehmen hat Ihr Ressort in denen unter Frage 1 genannten Flugreisen jeweils zurückgegriffen?

Ø         Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden jeweils Linienflüge in Anspruch genommen?

Ø         Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden jeweils Charterflüge in Anspruch genommen?

Ø         Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden jeweils Business und Privatjets durch Ihr Ressort gechartert?

Ø         Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009?

a)  für Flugreisen die mittels Linienflügen durchgeführt wurden?

b)  für Flugreisen die mittels Charterflügen durchgeführt wurden?

c)   für Flugreisen die mittels Business- und Privatjets durchgeführt

wurden?

Ø         Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden - der jeweiligen Reise zuge­ordneten - Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, aufgegliedert nach

a)  Linienflügen?

b)  Charterflügen?

c)   durch das Ressort gecharterten Business- und Privatjets?

Ø         Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden – der jeweiligen Reise zuge­ordneten – Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, aufgegliedert nach

a)  Flugreisen die durch Linienflüge mittels Businesstickets durchgeführt wurden?

b)  Flugreisen die durch Linienflüge mittels Economytickets durchgeführt wurden?


 

Dazu verweise ich auf die Anlage.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø         Welche dienstliche Begründung gab es im jeweiligen Fall der in der Frage 1 ge­nannten Flüge für die Inanspruchnahme von

a)  Linienflügen?

b)  Charterflügen?

c)   Flügen durch Business- und Privatjets?

Ø         Standen für die unter Frage 1 genannten Flugreisen keine anderen Verkehrsver­bindungen (Zug, Bus, PKW) zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde diese dann nicht mittels anderer Verkehrsmittel durchgeführt?

Ø         Wurde durch Ihr Ressort die Möglichkeit geprüft, ob andere Verkehrsmittel für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zur Verfügung stünden? Wenn nein, wa­rum nicht? Wenn ja, was veranlasste Ihr Ressort dennoch auf Flugreisen zurück­zugreifen?

 

Die Wahl des Verkehrsmittels wurde den Anforderungen der Reise angepasst.


 

Zu Frage 13:

Ø         Wie hoch war der geschätzte CO2 Ausstoß, der durch die unter Frage 1 ge­nannten Flugreisen verursacht wurde?

 

Es ist festzuhalten, dass eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschad­stoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u.a. die Parameter Verkehrsmittel­kilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsreisen, Besetzungsgrad des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des betrachteten Verkehrsmittels als Grundlage hat. Nur die vollständigen Angaben würden eine exakte Auswertung und Berechnung ermöglichen. Eine genaue Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist daher aus technischen wie verwaltungs-ökonomischen Gründen nicht möglich.

Anlage

 


ANLAGE

zu PA 1235/J

1/1

 

 

BUNDESMINISTERIN IM BUNDESKANZLERAMT

 

 

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