11881/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12487/J der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ist für die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen des NAP Behinderung zuständig. Daneben gibt es zahlreiche Maßnahmen, die vom BMASK gemeinsam mit anderen Ressorts oder den Ländern umzusetzen sind.

 

Schwerpunkte der vom BMASK umzusetzenden Ziele und Maßnahmen sind z.B:

Ø  die Einrichtung einer Begleitgruppe zur Überwachung und Begleitung des NAP, in die insbesondere auch die Behindertenvertretung bzw. die Zivilgesell­schaft einzubinden ist,

Ø  Verbesserungen im Behindertengleichstellungsrecht,

Ø  Weiterentwicklung der vom Bundessozialamt umgesetzten Beschäftigungs­offensive für Menschen mit Behinderungen,

Ø  flächendeckender Ausbau des Jugendcoachings,

Ø  Erarbeitung eines Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Men­schen mit Behinderungen,

Ø  sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen in einer Beschäftigungstherapie,

Ø  Errichtung einer einheitlichen medizinischen Begutachtungsstelle (Gesund­heitsstraße) für Pensionsversicherung, AMS, Unfallversicherung, Pflegegeld, Behinderung und Sozialhilfe,

Ø  Ausbau der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung sowie der psychi­atrischen, onkologischen und der ambulanten kardiologischen Rehabilitation.

Weitere Details sind dem NAP Behinderung auf der Homepage meines Hauses zu entnehmen

(http://www.bmask.av.at/site/Startseite/News/Umfassender Aktionsplan fuer Mensc hen mit Behinderung beschlossen).


Fragen 2 und 4:

Eine detaillierte Anführung der Budgetposten ist nicht möglich. Die Finanzierung ist im Rahmen des laufenden Budgets des jeweiligen Jahres gedeckt.

Frage 5:

Während des gesamten Erstellungsprozesses wurde sehr auf die Einbindung (Parti­zipation) der Zivilgesellschaft, insbesondere der Organisationen von Menschen mit Behinderungen, geachtet. Das BMASK hat unter anderem zwei ganztägige Arbeits­und Informationstagungen zum NAP abgehalten. In der Auftaktveranstaltung im Feb­ruar 2011 wurden mit allen wichtigen Akteuren der Behindertenpolitik Zielsetzungen und Maßnahmen für den NAP erarbeitet. In der zweiten Veranstaltung im Februar 2012 gab es unter anderem ein Forum für Inputs von ExpertInnen und Betroffenen, das intensiv genutzt wurde. Weiters waren Menschen mit Behinderungen auch im Begutachtungsverfahren breit einbezogen.