11883/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0024-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am     . August 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 26. Juni 2012  unter der Nr. 12077/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Durchführung von Vermessungsflügen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welchen Wert stellt die 20%ige Beteiligung der Austro Control am Unternehmen FCS Flight Calibration Services GmbH dar?

 

Der anteilige 20%ige Wert am Eigenkapital beträgt zum 31.12.2011 € 751.908,13.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie werden die Interessen der Austro Control innerhalb dieses Unternehmens vertreten?

 

Die Interessen der Austro Control werden durch die Austro Control Vertreter im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

Ø  Welche Erträge zog die Austro Control jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aus dieser Beteiligung?

Ø  Werden die Erträge aus dieser Beteiligung in die Kalkulation für die Flugsicherungsgebühren miteinbezogen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

In den Jahren 2008, 2009 und 2010 erfolgten keine Ausschüttungen und folglich keine Erträge bei der Austro Control.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Aufträge erteilte die Austro Control in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an die FCS Flight Calibration Services GmbH?

 

Es wurden jeweils Aufträge für die periodischen Flugvermessungen der Navigationsanlagen erteilt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Wie wurden die einzelnen Aufträge verrechnet und welche Zahlungen wurden für die jeweiligen Aufträge geleistet?

 

Die Verrechnungen und Zahlungen der durchgeführten Dienstleistungen wurden wie bei jedem anderen Lieferanten durchgeführt.

 

Zu Frage 8:

Ø  Wann und in welcher Form wurde zuletzt geprüft, ob die Auftragserteilung an die FCS Flight Calibration Services GmbH die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt?

 

Seitens der Austro Control wird regelmäßig vor jeder Auftragserteilung die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Zuge des festgelegten Beschaffungsprozesses geprüft.

 

Zu den Fragen 9, 10 und 11:

Ø  Erfolgt die Beauftragung der FCS Flight Calibration Services GmbH in Folge einer Ausschreibung?

Ø  Wenn ja, wann hat diese Ausschreibung stattgefunden und wie viele Interessenten haben daran teilgenommen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Für die Beauftragung der Flugvermessungsleistungen an die FCS Flight Calibration Services GmbH ist vergaberechtlich keine Ausschreibung notwendig.

 


Zu Frage 12:

Ø  Wie wird durch die Aufsichtsführung sichergestellt, dass die zitierten Bedingungen der EU-VO 1207/2011 eingehalten werden?

 

Die Sicherstellung der Einhaltung der SES Verordnungen erfolgt im Rahmen der kontinuierlichen Aufsicht mittels Audit.

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Wie viele Prüfflüge zur Kontrolle von Anflugbefeuerungen hat das BMVIT jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 durchgeführt?

 

Im Jahr 2009 wurden 18 Prüfflüge im Zuge von Inspektionen, im Jahr 2010 wurden 24 Prüfflüge im Zuge von Inspektionen und zur Zertifizierung der Flughäfen und im Jahr 2011 wurden 25 Prüfflüge im Zuge  von Inspektionen und zur Zertifizierung der Flughäfen durchgeführt.

 

Zu Frage 14:

Ø  Welche Kosten (Luftfahrzeug, Personal, Reise) sind daraus in den jeweiligen Jahren entstanden?

Da die im Zuge von Inspektionen und zur Zertifizierung der Flughäfen durchgeführten Kontrollen von Bediensteten des bmvit durchgeführt wurden, wäre eine gesonderte Verrechnung der Personalkosten unverhältnismäßig.

Die sonstigen Kosten (Luftfahrzeug, Reise) betrugen im Jahr 2009 € 60.981,50; im Jahr 2010

€ 81.478,51 und im Jahr 2011 € 86.394,61.

 

Zu Frage 15:

Ø  Welches Luftfahrzeug wird für diesen Zweck verwendet?

 

Es wurde ein zweckentsprechendes zweimotoriges Flächenflugzeug verwendet.

 

Zu Frage 16:

Ø  Sind sie sicher, dass zwischen dem Anmieter des Luftfahrzeuges im BMVIT und dem Vermieter kein von wirtschaftlichen Interessen geprägtes Naheverhältnis besteht?

Zwischen dem bmvit als Anmieter des Luftfahrzeuges und dem Vermieter besteht keinerlei wirtschaftliches Naheverhältnis.

 

Zu Frage 17:

Wie viele Personen führen diese Überprüfungsflüge durch?

 

Die Überprüfungsflüge wurden von drei Personen durchgeführt.

 

Zu Frage 18:

Ø  Wann wurde zuletzt und mit welchem Ergebnis untersucht, ob es kostengünstiger wäre, diese Überprüfungsflüge von der Fa. FCS Flight Calibration Services GmbH mit erledigen zu lassen, um somit Kosten zu sparen?

Es ist Aufgabe des BMVIT bei der behördlichen Tätigkeit innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens die wirtschaftlichste der zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen zur Erfüllung der Aufgaben zu wählen. Dazu ist eine regelmäßige Evaluierung erforderlich. Im Zuge einer kürzlich erfolgten umfangreichen Prüfung der nationalen und internationalen Regelungen wurde entschieden, dass die Behörde Überprüfungsflüge in Zukunft nicht mehr selbst durchführen wird. Es wird an neuen Verfahrensanweisungen gearbeitet.

 

Zu Frage 19:

Ø  Wann wurde zuletzt und mit welchem Ergebnis untersucht, ob es mittel- bis längerfristig kostengünstiger wäre, statt die Fa. FCS Flight Calibration Services GmbH mit der Flugvermessung der Flugnavigationsanlagen zu beauftragen, diese Flugvermessung durch das BMVIT oder durch die ACG mit jeweils eigenen Ressourcen durchführen zu lassen?

 

Die Frage diese Flugvermessungsleistungen nicht mehr selbst durchzuführen, sondern als Dienstleistung bei der FII (Vorgängerfirma der FCS) zuzukaufen, wurde im Jahr 1997 geprüft. Da für die periodischen Vermessungsflüge der Austro Control-Anlagen jährlich nur 7 Wochen benötigt werden, ist jede Überlegung einer Investition von ca. € 10 Mio. für die Anschaffung von Messflugzeug und Messsystem zu tätigen nicht zielführend.