11886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0194-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12080/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtliche Strafanzeigen und Strafverfahren gegen JustizwachebeamtInnen und gerichtliche Verurteilungen 2010 und 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 9:

Vorauszuschicken ist, dass Strafanzeigen bzw. Strafverfahren gegen Justizwachebeamtinnen und -beamte in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz nicht besonders gekennzeichnet werden, sodass eine automationsunterstützte Auswertung nicht möglich ist. Auf Grundlage einer aus Anlass dieser Anfrage erstellten händischen Auswertung der dem Bundesministerium für Justiz vorliegenden Berichte über Strafsachen gegen Justizbedienstete kann jedoch Folgendes berichtet werden:


Im Jahr 2010 wurden die Dienstbehörden von 120 Strafanzeigen gegen Justizwachebeamtinnen und -beamte – einschließlich Anstaltsleiterinnen und -leiter und unabhängig von ihrer dienstrechtlichen Stellung – verständigt, wobei im Detail auf die nachstehende Tabelle hingewiesen wird (wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um Delikte des StGB):

Bundesland

Delikt

Anzahl

Burgenland

§ 302

1

 

§§ 107a, 83

1

Kärnten

§ 288

1

 

§ 302, 312, 288

1

 

§ 88 Abs. 1 und 4

1

 

§ 81

1

Niederösterreich

§ 107

3

 

§ 153e, 81 LMSVG

1

 

§ 207a

1

 

§ 27 SMG

1

 

§ 297

1

 

§ 302

4

 

§ 302, 312

1

 

§ 302, 83

1

 

§ 302, 92

1

 

§ 312

2

 

§ 83

14

 

§ 88

1

 

§ 88 Abs. 1

3

 

§ 88 Abs. 1 und 4

2

 

§§ 125, 126, 126a

1

 

§§ 15, 105

1

 

§§ 302, 312

1

 

§§ 312, 83, 127

1

 

§§ 83, 125

1

 

§§ 83, 84

1

 

§§ 95, 312

1

Oberösterreich

§ 105

1

 

§ 127

1

 

§ 302

6

 

§ 312

1

 

§ 78

1

 

§ 83

6

 

§§ 105, 107

1

 

§§ 107, 83

2

 

§§ 146, 147, 302

1

 

§§ 184, 312

1

 

§§ 302, 288, 297

1

 

§§ 302, 288, 83

1

 

§§ 302, 312

1

 

§§ 302, 312, 105

1

 

§§ 302, 312, 107, 297

1

 

§§ 302, 83

1

 

§§ 83, 15, 105

1

Salzburg

§ 83

2

Steiermark

§ 302

5

 

§ 302, 223

1

 

§ 302, 312

2

 

§ 312

1

 

§ 83

5

 

§ 88

3

 

§§ 15, 83

1

 

§§ 302, 297

1

 

§§ 302, 312, 83

1

 

§§ 83, 84, 88

1

Tirol

§ 83

1

 

§§ 302, 153

1

Vorarlberg

§ 83

1

Wien

§ 286

1

 

§ 302

1

 

§ 302, 83

1

 

§ 303

2

 

§ 83

7

 

§ 83, 312

1

 

§§ 127, 128

1

 

§§ 302, 303

1

 

§§ 83, 84, 146

1

 

§§ 83, 84, 87, 312

1

 

In allen Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen gepflogen.

In 34 Fällen wurden die Ermittlungen aus rechtlichen Gründen gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. In 71 Fällen wurden die Ermittlungen aus tatsächlichen Gründen nach § 190 Z 2 StPO eingestellt. In zwei Fällen wurde das Ermittlungsverfahren aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen eingestellt. In vier weiteren Fällen wurden von den Staatsanwaltschaften diversionsrechtliche Bestimmungen angewendet.

Eine detaillierte Aufschlüsselung wäre der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die in der Rubrik „Verfahrensausgang“ angeführten Bestimmungen sind jene der StPO.

Bundesland

Verfahrensausgang

Anzahl

Burgenland

§ 190 Z 1 und 2

1

 

§ 200

1

Kärnten

§ 190 Z 1

1

 

§ 190 Z 2

2

 

Strafantrag

1

Niederösterreich

§ 190 Z 1

11

 

§ 190 Z 1 und 2

1

 

§ 190 Z 2

26

 

§ 200

1

 

Anklageschrift

1

 

Strafantrag

3


Oberösterreich

§ 190 Z 1

6

 

§ 190 Z 2

20

 

§ 200

1

 

noch nicht abgeschlossen

1

Salzburg

§ 190 Z 2

2

Steiermark

§ 190 Z 1

15

 

§ 190 Z 2

6

Tirol

§ 190 Z 2

2

Vorarlberg

§ 190 Z 2

1

Wien

§ 190 Z 1

1

 

§ 190 Z 2

12

 

§ 197

1

 

§ 200

1

 

Strafantrag

2

 

In sieben Strafverfahren wurde Anklage erhoben, wobei es zu einem Freispruch, und zwar in Niederösterreich, drei Schuldsprüchen, davon zwei in Niederösterreich und einer in Kärnten, sowie zu insgesamt zwei diversionellen Erledigungen in Niederösterreich und Wien kam.

Im Jahr 2011 wurden die Dienstbehörden von 86 Strafanzeigen gegen Justizwachebeamtinnen und -beamte sowie Anstaltsleiterinnen und -leiter in Kenntnis gesetzt. Im Detail wird auf die nachstehende Tabelle hingewiesen:

Bundesland

Delikt

Ergebnis

Kärnten

§ 153

1

 

§ 302

1

 

§ 88

2

 

§§ 302, 304

1

Niederösterreich

§ 107

2

 

§ 107, 125

1

 

§ 118

1

 

§ 302

4

 

§ 302, 11, 51 DSG

1

 

§ 312

2

 

§ 83

7

 

§ 88

1

 

§ 93

1

 

§§ 105, 312

1

 

§§ 107a, 218, 15, 105

1

 

§§ 302, 83

1

 

§§ 83, 127

1

 

§§ 83, 84

2

Oberösterreich

§ 288

1

 

§ 302

8

 

§ 312

3

 

§ 78

1

 

§ 83

7

 

§§ 15, 127

1

 

§§ 293, 295, 299, 302

1

Salzburg

§ 107a

1

Steiermark

§ 107

1

 

§ 115

1

 

§ 302

6

 

§ 50 WaffG

1

 

§ 83

3

 

§§ 302, 297

1

Tirol

§ 83

4

 

§§ 146, 147

1

Vorarlberg

§ 107

1

Wien

§ 302

2

 

§ 83

7

 

§ 88

1

 

§§ 107a, 83

1

 

§§ 15, 105

1

 

§§ 83, 92

1

 

In allen Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen gepflogen.

In 17 Fällen wurden die Ermittlungen aus rechtlichen Gründen gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. In 54 Fällen wurden die Ermittlungen aus tatsächlichen Gründen nach § 190 Z 2 StPO eingestellt. In einem Fall wurde das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit gemäß § 191 Abs. 1 Z 1 StPO eingestellt. In fünf weiteren Fällen wurden von den Staatsanwaltschaften diversionsrechtliche Bestimmungen angewendet.

Eine detaillierte Aufschlüsselung wäre der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die in der Rubrik „Verfahrensausgang“ angeführten Bestimmungen sind jene der StPO.

Bundesland

Verfahrensausgang

Anzahl

Kärnten

§ 190 Z 1

1

 

§ 190 Z 2

2

 

§ 200

1

 

noch nicht abgeschlossen

1

Niederösterreich

§ 190 Z 1

4

 

Strafantrag

2

 

§ 190 Z 2

18

 

§ 197

1

 

§ 200

1

Oberösterreich

§ 190 Z 1

5

 

§ 190 Z 2

14

 

§ 200

1

 

Strafantrag

2

Salzburg

§ 204

1

Steiermark

§ 190 Z 1

4

 

§ 190 Z 2

6

 

§ 191 Abs 1 Z 1

1

 

§ 203

1

 

Strafantrag

1


Tirol

§ 190 Z 1

2

 

§ 190 Z 2

3

Vorarlberg

Strafantrag

1

Wien

§ 190 Z 1

1

 

§ 190 Z 2

11

 

noch nicht abgeschlossen

1

 

In sechs Strafverfahren wurde Anklage erhoben, wobei es zu zwei Freisprüchen, und zwar in Vorarlberg und Oberösterreich, einem Schuldspruch in der Steiermark sowie zwei diversionellen Erledigungen, davon je eine in Oberösterreich und Niederösterreich, kam.

Zu 7 und 10:

Diese Fragen können nicht beantwortet werden, weil eine gesonderte Registerkennung derartiger Strafsachen nicht vorgesehen ist. Eine händische Auswertung sämtlicher Strafsachen der letzten zehn Jahre kann daher mit verhältnismäßigem Einsatz personeller Ressourcen nicht bewerkstelligt werden.

Zu 8:

Im Jahr 2010 wurden in zehn Fällen disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen. Es wurden eine Entlassung (Kärnten), drei Ermahnungen (zwei in Niederösterreich, eine in Wien) und ein Verweis (Steiermark) ausgesprochen sowie vier Geldstrafen (zwei in Niederösterreich, eine in Oberösterreich und eine in Wien) verhängt. Ein Fall (Wien) ist noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2011 wurden in sechs Fällen disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen. Es wurden eine Ermahnung (Niederösterreich) und ein Verweis (Oberösterreich) ausgesprochen sowie eine Geldstrafe (Steiermark) verhängt. Drei Fälle (Kärnten, Salzburg, Niederösterreich) sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 11:

In den Jahren 2010 und 2011 ergingen insgesamt drei Freisprüche. In keinem dieser Fälle haben Justizwachebeamtinnen und -beamte des Ressorts Schadenersatz- bzw. Amtshaftungsansprüche gegenüber der Republik geltend gemacht.

 

Wien,       . August 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl