11887/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.08.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0184-I/A/15/2012
Wien, am 22. August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12103/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 8 und 9:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Rahmen der Dokumentation in Krankenan-stalten, insbesondere im Diagnosen- und Leistungsbericht, keine Verletzungsur-sachen (Unfälle mit Feuerwerkskörpern etc.) erfasst werden und seitens des Kuratoriums für Verkehrssicherheit derzeit noch keine Daten für Silvester 2011/2012 zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechende Aussagen zu diesen Fragen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Es kann lediglich auf einige - nur Teilbereiche betreffende - Informationen verwiesen werden, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt wurden:
Bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) war im Zeitraum 31. Dezember 2011 bis 4. Jänner 2012 bei 15 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „Lärmschädigung des Innenohrs“ (ICD H83.3 - akustisches Trauma, Lärmschwerhörigkeit) und bei 44 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „Tinnitus Aurium“ festzustellen. Anzumerken ist, dass während der Weihnachts- bzw. Silvesterzeit kein signifikanter Anstieg von Schädigungen durch Feuerwerkskörper festzustellen ist. Eine Aussage über die Ursache der Schädigung kann nicht getroffen werden.
Der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) wurden im Zuge der Prüfung von Regress- und Versagungsfällen auch für 2011 einige wenige Verletzungsfälle durch Feuerwerkskörper, jedoch keine Todesfälle bekannt.
Bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) wurde kein entsprechender Fall verzeichnet.
Auch seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass mangels vor-handener Daten bzw. statistischer Auswertungen keine detaillierte Stellungnahme abgegeben werden kann und insbesondere aufgrund der bekanntgegebenen Diagnosen für sich allein kaum festgestellt werden kann, ob erlittene Verletzungen (z.B. Schalltraumen mit Trommelfellruptur und/oder nachfolgender Innenohrschwer-hörigkeit, Augen- und Handverletzungen unterschiedlichen Schweregrades) durch „Feuerwerkskörper“ verursacht wurden. Auch in den Unfallerhebungsbögen ist bei „Sonstigen Unfällen“ (im Unterschied zu „Arbeitsunfällen“) die genaue Ursache einer Verletzung nicht erfasst.
Fragen 2, 4 und 5:
In der IDB (Injury data base) Austria des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (stichprobenartige Erhebung von spitalsbehandelten Verletzten) scheinen für das Jahr 2011 9 Fälle auf. Es handelte sich dabei vorwiegend um Wunden bzw. Verbrennungen im Bereich der Hände.
Diese Fallzahlen stammen aus einer Stichprobenerhebung von ca. 10.000 Unfall-patient/inn/en pro Jahr, die im Krankenhaus behandelt werden. Der jährliche Anteil der spitalsbehandelten Personen durch Feuerwerkskörper betrug in den Jahren
2009 - 2011 zwischen 0,06% und 0,09%.
Frage 3:
Meinem Ressort sind – auf Basis der bislang aktuell zur Verfügung stehenden Daten (siehe auch Beantwortung der Fragen 1,8 und 9) – keine Todesfälle bekannt.
Fragen 6 und 7:
Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten verfügbar, welche an der Europäischen Unfallstatistik, DG SANCO, teil-nehmen (EU IDB Injury Database, früher EHLASS). Der Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre 2006 bis 2008 bei den Staaten, von denen relevante Daten vor-liegen (Deutschland, Dänemark, Lettland, Malta, Österreich, Niederlande, Schweden, Slowenien), liegt bei 0,07% aller spitalsbehandelten Verletzungen (Spannweite: 0,02 - 0,14%; Produktgruppe „Fireworks“).
Frage 10:
Daten über die stationäre Behandlung von Patient/inn/en mit Alkoholvergiftungen im Zeitraum 31. Dezember 2011 bis 2. Jänner 2012 stehen meinem Ressort derzeit noch nicht zur Verfügung.
Seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird zu dieser Frage mitgeteilt, dass eine Beantwortung mangels vorhandener Daten bzw.
Auswertungsmöglichkeiten nicht erfolgen kann. Es besteht auch die Vermutung,
dass Alkoholmissbrauch oft nicht als Erkrankungsursache bei den behandelnden Ärzt/inn/en angegeben wird. Das nicht zuletzt deswegen, weil das bloße Ausnüchtern Betrunkener keine Leistung der Krankenversicherung ist und entsprechende (Spitals‑)Behandlungen von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten.
Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weiter aus-führt, wurde bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) im genannten Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit gemeldet, die auf Alkoholmissbrauch (Diagnosengruppen F10.0 Akute Alkoholintoxikation oder Nachwirkungen - „Kater“, pathologischer Rausch und Trunkenheit sowie T51.0 toxische Wirkung von Alkohol [Äthylalkohol]) zurückzuführen wäre. Seitens der Krankenanstalten wurde ein Fall eines stationären Aufenthaltes mit der Diagnose ICD-10 Code F10.1 (Psychische und Verhaltens-störungen durch Alkohol: schädlicher Gebrauch) gemeldet.
Bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) ist im Zeitraum vom 31. Dezember 2011 bis 4. Jänner 2012 bei 41 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „toxische Wirkung von Alkohol bzw. toxische Wirkung von Ethanol, Ethylalkohol“ diagnostiziert worden.
Bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (STGKK) ist im genannten Zeitraum bei 22 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „toxische Wirkung von Alkohol bzw. toxische Wirkung von Ethanol, Ethylalkohol“ diagnostiziert worden.
Der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) sind im genannten Zeitraum unter der Diagnose „Alkoholvergiftung“ sieben Fälle bekannt geworden.
Der VGKK sind in diesem Zeitraum acht Fälle mit der Diagnose „Toxische Wirkung von Alkohol“ bekannt geworden.