11888/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0190-I/A/15/2012

Wien, am 22. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12206/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Der Ministerratsbeschluss vom 23. Jänner 2008 betreffend personenbezogene Bonusprogramme der Airlines wurde in meinem Ressort unmittelbar dahingehend umgesetzt, dass in das Dienstreiseformular, welches von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts zur Beantragung einer Dienstreise zu verwenden ist, der nachfolgend angeführte Passus aufgenommen wurde:

„Mit der Antragstellung nehme ich zur Kenntnis, dass ich alle anlässlich dieser Dienstreise im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbenen Prämien (z.B. Bonusmeilen) nicht privat in Anspruch nehmen darf“.


Im Zusammenhang mit ausgegliederten Einrichtungen verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft - soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden - ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung; sie ist daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Frage 2:

Seitens meines Ressorts wurden keine Vereinbarungen mit Fluglinien abgeschlossen.

 

Fragen 3 bis 9:

Die Verwendung einer „Bonuskarte“ von mir als Privatperson betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung. Erworbene Bonusmeilen im Rahmen meiner Funktionsausübung  werden von mir nie privat verwendet.

 

Fragen 10 bis 19:

Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und werden in meinem Ressort aus diesem Grund nicht abgefragt.

 

Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen.

Ich bitte um Verständnis, dass eine Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen daher nicht beigestellt werden kann.

 

Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.