1190/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                

 

GZ: BMI-KA1000/0258-II/BK/3.4.5/2009

Wien, am       . Mai 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 5. März 2009 unter der Zahl 1152/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach §168a Strafgesetzbuch - Pyramidenspiele/ Schenkkreise etc.“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die statistischen Daten zu Ketten- und Pyramidenspielen nach § 168a StGB können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es handelt sich dabei um bei einer österreichischen Staatsanwaltschaft angezeigte Fälle. Die namentliche Bekanntgabe der Verdächtigen ist aus Datenschutzgründen bei laufenden Verfahren nicht möglich.

Abgeschlossene Verfahren können wegen der lediglich statistischen Aufbereitung der Daten (keine namentliche Nennung) nicht angeführt werden.


JAHR 2008

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Aufklärungs- quoten

ÖSTERREICH

           7

           6

85,7%

 Burgenland

            -

            -

---

 Kärnten

           1

           1

100,0%

 Niederösterreich

           1

           1

100,0%

 Oberösterreich

            -

            -

---

 Salzburg

           2

           1

50,0%

 Steiermark

           2

           2

100,0%

 Tirol

            -

            -

---

 Vorarlberg

-           

           -

---

 Wien

           1

           1

100,0%

 

Zu Frage 3:

Vom Bundesministerium für Inneres werden bei staatsübergreifenden Erhebungen die dafür vorgesehenen Kommunikationsmittel wie Interpol, Europol oder auch die entsendeten Verbindungsbeamten genutzt. Anfragen wurden von Interpol (IP) Ljubljana und IP Wiesbaden an IP Wien gerichtet. Von IP Wien ergingen in diesem Zusammenhang Anfragen an IP Wiesbaden, IP Bern, IP London, IP Washington und IP Minsk.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Da Schenkkreise auch unter dem allgemeinen Begriff Pyramidenspiel statistisch erfasst werden, können dazu keine gesonderten Angaben gemacht werden. Bezüglich statistischer  Daten wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.

Im Bezug auf die internationale Zusammenarbeit wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Es werden laufend sicherheitsbehördliche Erhebungen gegen Betreiber von Pyramidenspielen geführt. Gegen einen Schenkkreis wird seit  2008 in Salzburg ermittelt.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht möglich.


Zu Frage 11:

Angebote zur Teilnahme an Gewinnerwartungssystemen nach §168a StGB werden immer öfter über das Internet verbreitet, wobei die Organisatoren nur schwer auszuforschen sind, da die Verbreitung über Server erfolgt, die ihren Standort in den verschiedensten Ländern haben. Um solche Betreiber auszuforschen, sind vielfach  langwierige gerichtliche Rechtshilfeverfahren notwendig. Darüber hinaus stellt die mangelnde Tatortzuständigkeit immer wieder ein Hindernis für die weitere Verfolgung im Inland dar.

Die Strafdrohung im §168a StGB lässt wegen der bezirksgerichtlichen Zuständigkeit nur eine eingeschränkte Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten zu. Der erhöhte Strafrahmen im         § 168a Abs. 2 StGB kommt vielfach mangels „schweren Schadens für eine große Zahl von Menschen“ nicht zur Anwendung.