11907/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12176/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Frage 1:

So wie auch einst meine Amtsvorgänger/innen Ursula HAUBNER, Mag. Herbert HAUPT und Dr.in Elisabeth SICKL und die ehemaligen Staatssekretäre Sigisbert DOLINSCHEK und Dr. Reinhart WANECK jeweils Inhaber eines Diplomatenpasses waren, so bin auch ich Inhaber eines solchen. Mein Diplomatenpass wurde am 23. Dezember 2008 ausgestellt.

 

Fragen 2 und 4:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Frage 3:

Ich reise bei meinen Auslandsdienstreisen mit dem Diplomatenpass.

 

Fragen 5, 6 und 7:

Ich war bislang nicht in der Gefahr durch ausländische Behörden festgenommen zu werden und konnte auch frei und ungehindert passieren, sodass sich eine Beantwortung der Frage 7 erübrigt.

Hinsichtlich der Frage, warum für Regierungsmitglieder einen Diplomatenpass vorgesehen ist, verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheit zur Anfrage Nr. 12175/J.