1191/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-KP1000/0327-II/BK/3.4.1/2009
Wien, am . Mai 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 5. März 2009 unter der Zahl 1154/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der Kriminalstatistik wird der Diebstahl von e-cards nicht gesondert erfasst.
Zu Frage 3:
Es sind insgesamt 6 Fälle bekannt, in welchen mit gestohlenen bzw. unterdrückten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen wurden. Die e-cards wurden in Krankenhäusern und bei Arztpraxen zur Behandlung verwendet. In je einem Fall wurde die e-card zur Entbindung eines Kindes sowie zur Verschreibung von Medikamenten verwendet.
Die Schadenshöhen sind nicht bekannt.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Es sind insgesamt 3 Fälle bekannt, in welchen die e-card vom rechtmäßigen Karteninhaber einer anderen Person zum Missbrauch übergeben wurde. In 2 Fällen wurden die e-cards zur Behandlung in einer Arztpraxis und einem Krankenhaus verwendet. In einem Fall wurde die e-card zur missbräuchlichen Verwendung übergeben, eine Behandlung wurde aber nicht durchgeführt.
Die Schadenshöhen sind nicht bekannt. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Die Missbrauchsfälle wurden in 4 Fällen im Zusammenhang mit Erhebungen zu anderen strafbaren Handlungen bekannt. In diesen Fällen wurden e-cards bei den Beschuldigten sichergestellt.
In 2 Fällen erfolgte die Anzeige von einem Krankenhaus, in je einem Fall durch Anzeige des Sozialversicherungsträgers, einer Gebietskörperschaft und einer Zahnärztin. In einem weiteren Fall wurde der Missbrauch im Rahmen der Fahndung nach einer abgängigen Person bekannt.
Zu Frage 6:
Es wurde in 17 Fällen Berichte an die Staatsanwaltschaft erstattet.
Zu den Fragen 7 und 8:
Da keine Missbrauchsfälle bei Krankenscheinen bekannt sind, ist ein Vergleich nicht möglich.
Zu Frage 9:
Die Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde insofern intensiviert, als Ansprechpartner auf beiden Seiten installiert wurden, die eine rasche Kommunikation sicherstellen.
Zu Frage 10:
Missbrauchsfälle im internationalen Bereich sind bisher nicht bekannt geworden.