11911/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2012
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BM für Wirtschaft Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 24. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0264-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12199/J       betreffend „die Anzahl an Lehrlingen im öffentlichen Bereich“, welche die        Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Mit Stand 1. Juli 2012 stehen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend insgesamt 29 Lehrlinge in einem Ausbildungsverhältnis.

 

Stand 1.7.2012

Lehrberuf

m

w

1 LJ

2 LJ

3 LJ

4 LJ

Gesamt

Zentralleitung

Verwaltungsassistent

3

8

3

3

5

-

11

Bundesmobilienverwaltung (BMobV)

Verwaltungsassistent

1

-

-

1

-

-

1

Tischler

2

-

-

1

1

-

2

Bundesamt für Eich- und Vermessungs-wesen (BEV)

Vermessungstechniker

9

6

5

3

5

2

15

Gesamt:

15

14

8

8

11

2

29

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Seit 1. Jänner 2009 wurden insgesamt 38 Lehrlinge aufgenommen.

 

Stand 1.7.2012

Lehrberuf

m

w

Gesamt

Zentralleitung

Verwaltungsassistent

3

9

12

Bundesmobilienverwaltung (BMobV)

Verwaltungsassistent

1

1

2

Tapezierer

1

2

3

Tischler

2

-

2

Vergolder

-

1

1

Bundesamt für Eich- und Vermessungs-wesen (BEV)

Vermessungstechniker

9

9

18

Gesamt:

16

22

38

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung wurde das Ausbildungsverhältnis von einer Verwaltungs-assistentin im 1. Lehrjahr gemäß § 15 (4) lit. g Berufsausbildungsgesetz gelöst.

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wurde das Ausbildungs-verhältnis eines Vermessungstechnikers im 1. Lehrjahr gemäß §15 (4) lit. g    Berufsausbildungsgesetz gelöst.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 12 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.