11913/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0266-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12213/J       betreffend „die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses 40/70, präzisiert durch den Erlass 2009/004 vom Jänner 2009, wurden alle Bediensteten auf das Verbot der        privaten Verwendung und die Verpflichtung zur Einlösung für weitere Dienst-reisen der dienstlich erworbenen Bonusmeilen hingewiesen. An Bonus-programmen teilnehmende Bedienstete wurden überdies verpflichtet, vor Antritt einer dienstlichen Flugreise den jeweils aktuellen Guthabenstand im Dienstreiseantrag zu vermerken.


 

Im Übrigen beschränkt sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte  in  der   Generalversammlung   einer GmbH)  und    die  Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, kann jedoch nicht auf die Tätigkeit der  Organe der juristischen Person bezogen werden (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).

Soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden, betreffen die Fragen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es bestehen keine derartigen Vereinbarungen.

 

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 9 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 19 der Anfrage:

 

Wie in der Antwort zu Punkt 1 der Anfrage ausgeführt, besteht im Bundes-ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Verpflichtung zur Bekanntgabe und Einlösung für Dienstreisen von dienstlich erworbenen Bonusmeilen. Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder direkte Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden. Eine detaillierte Aufstellung im Sinn der Anfrage ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.