11915/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12322 /J des Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Vorweg wäre festzuhalten, dass Österreich seit 16 Monaten die geringste Arbeitslosenquote innerhalb der EU hat und im Juli 2012 ein neuer Beschäftigungsrekord – +61.000 gegenüber dem Vorjahr – zu vermelden ist. Nachdem sich die wichtigsten Handelspartner in einer Rezession befinden und auch Deutschland an Zugkraft verloren hat, reicht das Beschäftigungswachstum nicht mehr aus, um auch den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das AMS steuert dagegen und weitet zielgerichtet Maßnahmen, insbesondere Fachkräfteschulungen aus.

 

Die Bundesregierung hat vereinbart, in die Beschäftigungschancen von älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen bis 2016 zusätzlich € 750 Mio. zu investieren, der Entwurf zur Reform der Invaliditätspension sieht erhebliche Investitionen in hochwertige Umschulungen, eine hohe soziale Absicherung und einen Qualifikationsschutz vor.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass hinter der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik sehr wohl eine Strategie steht. Ein wesentliches Element ist die Einbindung der Sozialpartner auf allen Ebenen. Die jährlichen arbeitsmarktpolitischen Ziele basieren auf einer regional verzweigten Planung, der rollierend ausgearbeitete „Längerfristige Plan“ berücksichtigt die Arbeitsmarktentwicklung. Meine „Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben“ orientieren sich an der Europa 2020-Strategie.

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz publiziert jährlich eine Abschätzung zu den fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit im Bericht
„Arbeitsmarktpolitik in Österreich“, zuletzt für das Jahr 2011. Die Beantwortung der Frage 2 beruht auf diesen Ergebnissen.

Bekannt sind auch ähnliche Berechnungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte.

Zu Frage 2:

 

Die gesamten fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit pro Person betrugen 2011 für ein Kalenderjahr – also unter der Prämisse, dass sich diese Person zwölf Monate in Vormerkung beim Arbeitsmarktservice (AMS) befindet – durchschnittlich rund € 27.700.  Pro Monat ergibt sich daraus ein Wert von rund € 2.300. Dabei beliefen sich die direkten Kosten für die Arbeitslosenversicherungsleistungen inklusive Sozialversicherungsbeiträge, den Aufwand für die Arbeitsmarktförderung sowie für den AMS Personal- und Sachaufwand (d.h. die in Summe beim AMS anfallenden Kosten) auf € 1.580 pro Monat. Die indirekten fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit über entfallene Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und entgangene Umsatzsteuer beliefen sich 2011 auf € 732 pro Monat.

Details zu den Kostenbestandteilen sind der nachfolgenden Tabelle auf Jahresbasis zu entnehmen.

 

 


Zu Frage 3:

 

Als Nicht-Drittstaatsangehörige werden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sowie aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz verstanden.

Im untersuchten Zeitraum umfassen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende April 2004 neben Österreich die weiteren 14 EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Großbritannien und Nordirland, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden. Mit 1. Mai 2004 wurden Zypern, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien und die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union (EU-25), mit 1. Jänner 2007 folgten Bulgarien und Rumänien (EU-27).

Personen mit anderen Staatbürgerschaften als oben genannt, werden als Drittstaatsangehörige definiert.

Zum Stichtag 30. April 2012 waren beim Arbeitsmarktservice 36.865 Personen aus Drittstaaten arbeitslos vorgemerkt.

 

 

 

Zu Frage 4:

 

Zur Definition der Drittstaatseigenschaft siehe Beantwortung der Frage 3.

Zum Stichtag 30. April 2012 bezogen 34.088 Personen aus Drittstaaten Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Dieser Wert inkludiert auch diejenigen Personen, die während einer Teilnahme an einer vom Arbeitsmarktservice veranlassten Schulung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fortbeziehen.

2000/Apr

2001/Apr

2002/Apr

2003/Apr

2004/Apr

2005/Apr

2006/Apr

2007/Apr

2008/Apr

2009/Apr

2010/Apr

2011/Apr

2012/Apr

ALG-Bezug insg.

15.498

18.180

21.448

19.443

19.276

18.560

15.970

14.699

13.980

20.198

17.439

15.478

17.761

NH-Bezug insg.

4.834

5.778

8.857

10.697

12.147

12.566

13.450

11.354

10.539

12.477

14.028

13.920

16.327

AlG+NH gesamt

20.332

23.958

30.305

30.140

31.423

31.126

29.420

26.053

24.519

32.675

31.467

29.398

34.088