11920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Z1. 12175/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomatenpässe“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen l und 3:

Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Waldner und ich sind mit Übernahme der jeweiligen Funktion Inhaber eines Diplomatenpasses und verwenden ihn bei Auslandsdienstreisen.

Zu den Fragen 2 und 4:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ich habe im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche u.a. in Tripolis, Bagdad und Erbil geführt.

 

Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehenes Reisedokument, das international an Angehörige der diplomatischen Dienste sowie an hochrangige Amts- und Mandatsträger, etwa hochrangige Vertreter des Parlaments oder Regierungsmitglieder, ausgegeben wird. Diese Passkategorie hat sich historisch entwickelt, um Inhaber besonderer staatlicher Funktionen im Ausland kenntlich zu machen und erforderlichenfalls Unterstützung zukommen zu lassen.

Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass der Besitz eines Diplomatenpasses für sich genommen nicht zu diplomatischer Immunität führt.