11921/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0140-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. AUG. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12182/J, betreffend das
Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne
Diplomatenpass
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12182/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Ja, seit 11.12.2008.
Zu den Fragen 2 und 4:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 3:
Mit dem Diplomatenpass.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehenes Reisedokument, das international an Angehörige der diplomatischen Dienste sowie an hochrangige Amts- und Mandatsträger, etwa hochrangige Vertreter des Parlaments oder Regierungsmitglieder ausgegeben wird. Diese Passkategorie hat sich historisch entwickelt, um Inhaber besonderer staatlicher Funktionen im Ausland kenntlich zu machen und erforderlichenfalls Unterstützung zukommen zu lassen.
Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass der Besitz eines Diplomatenpasses für sich genommen nicht zu diplomatischer Immunität führt.
Der Bundesminister: