11921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0140-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. AUG. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12182/J, betreffend das

Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne

Diplomatenpass

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12182/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Ja, seit 11.12.2008.

 


Zu den Fragen 2 und 4:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 3:

 

Mit dem Diplomatenpass.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehenes Reisedokument, das international an Angehörige der diplomatischen Dienste sowie an hochrangige Amts- und Mandatsträger, etwa hochrangige Vertreter des Parlaments oder Regierungsmitglieder ausgegeben wird. Diese Passkategorie hat sich historisch entwickelt, um Inhaber besonderer staatlicher Funktionen im Ausland kenntlich zu machen und erforderlichenfalls Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass der Besitz eines Diplomatenpasses für sich genommen  nicht zu diplomatischer Immunität führt.

 

Der Bundesminister: