11924/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der ZI. 12203/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1,14 und 15:

Die Nutzung dienstlich erworbener Bonusmeilen zu privaten Zwecken ist untersagt. Alle Bediensteten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) haben eine Erklärung mit dem Inhalt zu unterschreiben, dass es den Bediensteten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ausnahmslos untersagt ist, die dienstlich erworbenen Bonusmeilen und sonstigen Bonifikationen von Luftfahrtgesellschaften zu privaten Zwecken zu nützen.

Zu Frage 2:

Keine.

Zu den Fragen 3 bis 13,16 bis 19:

Ressortangehörige, die an einem Vielfliegerprogramm teilnehmen, verwenden die dienstlich erworbenen Meilengutschriften für die Buchung von weiteren dienstlichen Flügen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine Aufschlüsselung in der gewünschten Struktur beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde und daher nicht möglich ist.

Im BMeiA ist für Dienstreisen die Abteilung für Budgetangelegenheiten und Controlling zuständig. Aufgrund der allgemeinen Sparmaßnahmen haben die Budgetexpertinnen und -experten des BMeiA gemeinsam mit der Innenrevision ein Pilotprojekt initiiert, um den Einsatz der durch die Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen zu optimieren.

Die rein private Beteiligung von Ressortangehörigen an Vielfliegerprogrammen, d.h. das Sammeln von Meilen auf privaten Flügen und deren Verwendung für private Reisen, liegt nicht im Vollzugsbereich des BMeiA.