11925/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0139-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. AUG. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12210/J, betreffend die
Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Juni 2012, Nr. 12210/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gibt es seit dem Jahr 2002 eine Regelung betreffend personenbezogener Bonusprogramme der Airlines. Die Regelung erfolgte im Rahmen der Reorganisation des Ressorts und erfolgte für die Zentralleitung und die nachgeordneten Dienststellen mittels Erlass. Demnach darf den Bediensteten aus dienstlich erworbenen Bonusmeilen kein persönlicher Vorteil erwachsen.
Im Bereich der Zentralleitung wurde dieser Regelung im Rahmen des Dienstreiseauftrages wie folgt Rechnung getragen:
Im Zusammenhang mit den ausgegliederten Dienststellen verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft – soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden – ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Im BMLFUW gibt es keine Vereinbarungen mit Fluglinien.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Ich verwende keine Bonusmeilenkarte im Sinne der Anfrage.
Zu den Fragen 10 bis 19:
Die Teilnahme an Bonusmeilenprogrammen ist der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Eine Auskunft darüber kann nicht erteilt werden. Über die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen und deren Verwendung für dienstliche Flüge bestehen keine Statistiken. Die Bediensteten dürfen jedoch unter Berücksichtigung dieser Bonusmeilen nur die tatsächlich angefallenen Flugkosten in Rechnung stellen. Es wird um Verständnis ersucht, dass eine Aufstellung – wie in der Anfrage verlangt – aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Da es sich bei den Bonusmeilenkarten um private Karten der Bediensteten handelt, auf denen private personenbezogene Daten gespeichert sind, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.
Der Bundesminister: