11930/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0179-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12191/J vom 28. Juni 2012 der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Finanzressort stehen derzeit 134 Lehrlinge in Ausbildung.

Zu 2.:
Im Bundesministerium für Finanzen wurden seit Beginn 2009 149 Lehrlinge im ersten Lehrjahr aufgenommen.
|
Jahr |
Summe |
LEHRBERUFE |
Zwischensumme |
männlich |
weiblich |
|
2009 |
25 |
Verwaltungsassistenten |
25 |
7 |
18 |
|
Steuerassistenten |
0 |
0 |
0 |
||
|
2010 |
42 |
Verwaltungsassistenten |
12 |
4 |
8 |
|
Steuerassistenten |
30 |
9 |
21 |
||
|
2011 |
82 |
Verwaltungsassistenten |
1 |
0 |
1 |
|
Steuerassistenten |
81 |
25 |
56 |
Im Jahr 2012 erfolgten bislang noch keine Lehrlingsaufnahmen. Das Auswahlverfahren für 60 Neuaufnahmen, die mit Beginn September 2012 erfolgen werden, ist aber bereits abgeschlossen.
Zu 3. und 4.:
Im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 6. Juli 2012 wurden 11 Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen vorzeitig aufgelöst.

Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen werden die Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Lehrverhältnisses durch den Lehrling im Finanzressort nicht dokumentiert und sind daher in der Tabelle als „sonstiger Grund“ dargestellt.
Zu 5. bis 12.:
Die vorliegenden Fragen betreffen operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmens-organe und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungs-gesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen