11932/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am        August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0176-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12205/J vom 28. Juni 2012 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im gesamten Ressortbereich ist die Regelung betreffend Bonusmeilen auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 23. Jänner 2008, GZ BKA-123.800/0001-I/2/2008 (basierend auf dem Ministerratsbeschluss 40/70 vom gleichen Tage), abgestellt.

 

Für den ausgegliederten Bereich wird darauf verwiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft – soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden – ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und ist daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu 2.:

Keine.

 

Zu 3., 5. und 6.:

Herr Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ist im Besitz einer Bonuskarte eines Vielflieger-Bonusprogramms. Da die Bonuskarte ihm als Privatperson zur Verfügung gestellt wurde, betrifft dies daher keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

Ich verfüge über eine Miles & More Karte, Status Frequent Traveller und eine Flyingblue Karte der Air France.

 

Zu 4.:

Meine Karten wurden im Bundesministerium für Finanzen noch nicht benutzt.

 

Zu 7., 8. und 9.:

Nein.

 

Zu 10. bis 13., 16., 17. und 19.:

Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und werden im Bundesministerium für Finanzen aus diesem Grund nicht abgefragt.

 

Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen.

 

Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.


Zu 14. und 15.:

Mit Ministerratsvortrag vom 23. Jänner 2008 sowie Rundschreiben vom Bundesministerium für Finanzen ist es untersagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien privat in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Zu 18.:

Die jeweiligen Vorgesetzten, die interne Revision sowie im Wege des Reiserechnungskompetenzcenters.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.