11937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0165-I/4/2012

Wien, am 28. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12173/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend „Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomaten­pass“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines Diplomaten­passes? Wenn ja, jeweils seit wann?

 

Ja, seit Beginn der Übernahme der Funktion.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

Ø  Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines „normalen“ Rei­sepasses? Wenn ja, seit wann und welche Gültigkeit hat dieses Reisedokument? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Entspricht es der Tatsache, dass Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär auch die privaten Auslandsreisen mit dem Diplomantepass bestreiten? Wenn ja, welches öffentliche Interesse lässt sich aus diesen Urlaubsfahrten ableiten?


Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts, aber sowohl der Herr Staatssekretär als auch ich sind Inhaber eines normalen Reisepasses, den wir bei privaten Reisen verwenden.

 

Zu Frage 3:

Ø  Mit welchem Reisedokument bestreiten Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär ihre Auslandsdienstreisen?

 

Bei Dienstreisen führe ich üblicherweise den Diplomatenpass mit.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wann waren Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär im Rahmen der Aus­landsdienstreisen in einer Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplo­matenpasses einer Festnahme durch ausländische Behörden entgangen ist?

 

Nie.

 

Zu Frage 6:

Ø  Gab es im Rahmen Ihrer Auslandsdienstreisen bzw. der Auslandsdienstreisen eines Staatssekretärs eine Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplo­matenpasses „frei und ungehindert“ passieren konnte? Wenn nein, warum braucht man dann einen Diplomatenpass?

 

Da ich bzw. der Herr Staatssekretär auf Dienstreisen den Diplomatenpass mitführen, kann ich nicht beurteilen, welche Probleme es allenfalls gegeben hätte, wenn wir die­sen nicht verwenden. Zur 2. Frage verweise ich auf die Beantwortung der parlamen­tarischen Anfrage Nr. 12175/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu Frage 7:

Ø  Führte eine dieser genannten Reisen in Länder, für welche eine aufrechte Reise­warnung besteht bzw. bestand (z.B. Afghanistan, Algerien, Haiti, Irak, Jemen, Kongo - Demokratische Republik, Libyen, Mali, Mauretanien, Niger, Südsudan, Somalia, Syrien, Zentralafrikanische Republik)? Wenn ja, wann?

 

Ich habe keines dieser Länder dienstlich zu einem Zeitpunkt besucht, als eine auf­rechte Reisewarnung bestand.

 

Mit freundlichen Grüßen