11938/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0075-I/4/2012 |
Wien, am August 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12174/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomatenpass gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines Diplomatenpasses? Wenn ja, jeweils seit wann?
Ja. Der Diplomatenpass wurde zu Beginn der Funktionsübernahme ausgestellt. Staatssekretär ist mir keiner unterstellt.
Zu den Fragen 2 und 4:
Ø Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines „normalen“ Reisepasses? Wenn ja, seit wann und welche Gültigkeit hat dieses Reisedokument? Wenn nein, warum nicht?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär auch die privaten Auslandsreisen mit dem Diplomantepass bestreiten? Wenn ja, welches öffentliche Interesse lässt sich aus diesen Urlaubsfahrten ableiten?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.
Zu Frage 3:
Ø Mit welchem Reisedokument bestreiten Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär ihre Auslandsdienstreisen?
Bei Dienstreisen führe ich üblicherweise den Diplomatenpass mit.
Zu Frage 5:
Ø Wann waren Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär im Rahmen der Auslandsdienstreisen in einer Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses einer Festnahme durch ausländische Behörden entgangen ist?
Nie.
Zu Frage 6:
Ø Gab es im Rahmen Ihrer Auslandsdienstreisen bzw. der Auslandsdienstreisen eines Staatssekretärs eine Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses „frei und ungehindert“ passieren konnte? Wenn nein, warum braucht man dann einen Diplomatenpass?
Da ich auf Dienstreisen den Diplomatenpass mitführe, kann ich nicht beurteilen, welche Probleme es allenfalls gegeben hätte, wenn ich diesen nicht verwende.
Zur 2. Frage verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12175/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu Frage 7:
Ø Führte eine dieser genannten Reisen in Länder, für welche eine aufrechte Reisewarnung besteht bzw. bestand (z.B. Afghanistan, Algerien, Haiti, Irak, Jemen, Kongo - Demokratische Republik, Libyen, Mali, Mauretanien, Niger, Südsudan, Somalia, Syrien, Zentralafrikanische Republik)? Wenn ja, wann?
Ich habe keines diese Länder dienstlich besucht.
Mit freundlichen Grüßen