11941/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0167-I/4/2012

Wien, am 28. August 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12201/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend „Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Ø  Welche Regelung existiert in Ihrem Ressort bezüglich der Teilnahme der Res­sortangehörigen (Mitglied der Bundesregierung, Mitarbeiter der Kabinette, allfällig eingerichtetes Staatssekretariat, Beamtinnen und Beamte, Vertrags- und Sondervertragsbedienstete sowie Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich), an den Vielfliegerpro­grammen der Fluglinien? (Bitte um Auflistung nach Ressort, ausgegliederten bzw. nachgeordnete Dienststellen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung)?

 

Im Bundeskanzleramt sowie in den nachgeordneten Dienststellen ist die Teilnahme an „Vielflieger-Bonusprogrammen“ der Fluglinien durch Rundschreiben vom Juni 2010 und vom 23. Jänner 2008 geregelt. Demnach sind die Bediensteten verpflichtet, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.

 

Soweit sich die Anfrage auf ausgegliederte Einrichtungen bezieht, verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).

 

Zur Frage 2:

Ø  Welche Vereinbarungen hat Ihr Ressort oder haben die nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich diesbezüglich mit welchen Fluglinien, wann und mit welchem Inhalt abgeschlossen?

 

Mein Ressort bzw. die nachgeordneten Dienststellen haben keine Vereinbarungen im Sinne der Anfrage abgeschlossen.

 

Zu den Fragen 3 bis 9:

Ø  Beteiligen Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - sich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien, wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben Sie dabei bereits erlangt? 

Ø  Wie oft haben Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - diese Karte dienstlich benutzt?

Ø  Wie viele Bonusmeilen sind seit Ihrer Teilnahme bzw. der eines allfälligen Staatssekretärs am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben worden?

Ø  Wie viele dienstlich erworbene Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge Ihrerseits oder eines allfälligen Staatssekretärs verwendet?

Ø  Verwenden Sie bzw. ein allfällig eingerichteter Staatssekretär das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke?

Ø  Haben Sie - bzw. ein allfällig eingerichteter Staatssekretär - die dienstlich erworbenen Bonusmeilen jemals für private Reisen eingesetzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich?

Ø  Nutzen Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - für private Reisen dasselbe Vielfliegerprogramm bzw. dieselbe Karte wie für dienstliche Reisen?

 

Der Herr Staatssekretär und ich verwenden keine Bonusmeilenkarten im Sinne der Anfrage.


Zu den Fragen 10 bis 19:

Ø  Beteiligen sich weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses, einer nachgelagerten Dienststelle oder einer ausgegliederten Einrichtung in Ihrem Zuständigkeitsbereich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien,  wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben diese dabei bereits erlangt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Wie oft haben die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Karten seit Jänner 2008 jeweils dienstlich benutzt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Wie viele Bonusmeilen sind seit Jänner 2008 durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben wor­den? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Wie viele der, durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlich erworbenen, Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge seit Jänner 2008 verwendet? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Verwenden die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke, wenn ja welche und wofür? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Haben Angehörige der unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die dienstlich erworbenen Bonusmeilen seit Jänner 2008 für private Reisen einge­setzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)?

Ø  Wie viele bzw. welche Flugreisen hat Ihr Ressort, bzw. haben ihre nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, seit Jänner 2008 mit dienstlich erworbenen Bonusmeilen begleichen können?

Ø  Welche Stelle in Ihrem Ressort, in ihren nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, organisiert die Verwertung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen für die Bezahlung weiterer dienstlichen Reisen der Ressort- bzw. Dienststellenangehörigen?

Ø  Welche Stelle in Ihrem Ressort kontrolliert die Umsetzung der im Jänner 2008 von der damaligen Beamtenministerin vorgelegten und vom Ministerrat beschlossenen Richtlinie betreffend die Verwendung von Bonusmeilen im Ressort, in den nachgelagerte Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?

Ø  Werden die Bonusmeilenkarten der Angehörigen des Ressorts, der nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche durch dienstliche Flugreisen Bonusmeilen erworben haben, nach Ausscheiden des Ressortangehörigen eingezogen, wenn ja, wie viele Karten wur­den seit 2008 eingezogen, wenn nein, wie können Sie dann die Verwendung dienstlicher Bonusmeilen für private Zwecke unterbinden?

 

Die Teilnahme an Bonusmeilenprogrammen ist der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Eine Auskunft darüber kann ich daher nicht erteilen.

 

Über die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen und deren Verwendung für dienstliche Flüge bestehen keine Statistiken. Die Bediensteten dürfen jedoch unter Berücksichtigung dieser Bonusmeilen nur die tatsächlich angefallenen Flugkosten in Rechnung stellen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine Aufstellung – wie in der Anfrage verlangt - aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zur Verfü­gung gestellt werden kann.

 

Da es sich bei den Bonusmeilenkarten um private Karten der Bediensteten handelt, auf denen private personenbezogene Daten gespeichert sind, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen