11947/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
|
BMWF-10.000/0277-III/4a/2012
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 28. August 2012
|
|
|
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12200/J-NR/2012 betreffend die Anzahl an Lehrlingen im öffentlichen Bereich, die die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Juli 2012 befinden sich in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt 20 Lehrlinge in einem Ausbildungsverhältnis im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in.
1. Lehrjahr: 5 weiblich, 1 männlich
2. Lehrjahr: 7 weiblich, 2 männlich
3. Lehrjahr: 3 weiblich, 2 männlich
An den nachgeordneten Dienststellen werden mit Stichtag 1. Juli 2012 insgesamt 15 Lehrlinge in den Lehrberufen Verwaltungsassistent/in, Chemielabortechnik, Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in, Informationstechnologie-Technik und Informationstechnologie-Informatik ausgebildet.
1. Lehrjahr: 8 weiblich, 5 männlich
2. Lehrjahr: 2 weiblich
Zu Frage 2:
Seit dem Jahr 2009 wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt 22 Lehrlinge im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in und ein Lehrling im Lehrberuf Informationstechnologie-Informatik aufgenommen.
2009: 1. Lehrjahr: 3 weiblich, 2 männlich
2. Lehrjahr: 1 weiblich
2010: 1. Lehrjahr: 5 weiblich, 1 männlich
2. Lehrjahr: 1 weiblich
2011: 1. Lehrjahr: 5 weiblich, 1 männlich
2. Lehrjahr: 2 weiblich, 1 männlich
3. Lehrjahr: 1 weiblich
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden erstmalig mit September 2011 17 Lehrlinge in den unter Frage 1 angeführten Lehrberufen aufgenommen.
Zu Fragen 3 und 4:
Im Jahr 2011 wurde das Lehrverhältnis eines Verwaltungsassistenten während der Probezeit vorzeitig aufgelöst.
Im Jahr 2012 wurde das Lehrverhältnis einer
Verwaltungsassistentin gemäß § 15 Abs. 3 lit. e Berufsausbildungsgesetz
im 1. Lehrjahr und ein Lehrverhältnis einer Verwaltungsassistentin im
3. Lehrjahr auf ihren Antrag vorzeitig aufgelöst.
Zu Fragen 5 bis 12:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ausgegliederte Rechtsträger zwar keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts betreffen, es wird jedoch auf die diesbezüglichen Aktivitäten im Bereich der Universitäten hingewiesen, wo mit Stichtag 1. Juli 2012 insgesamt 280 Lehrlinge ausgebildet werden. Eine Aufgliederung der Lehrlinge nach Lehrberuf und Lehrjahr wäre allerdings mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.