11948/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

 

 

                                                    BMWF 10.000/0278-III/4a/2012

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 28. August 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12214/J-NR/2012 betreffend die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung haben die Bediensteten im Dienstreiseformular zu bestätigen, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personen-bezogener Bonusprogrammen erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen werden. Für die Dienstreise werden auf dem Meilenkonto gutgeschriebene, dienstlich erworbene Meilen verwendet. Dieser Passus wurde aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 23. Jänner 2008 umgehend in das Dienstreiseformular aufgenommen und die Bediensteten wurden diesbezüglich mittels Information in Kenntnis gesetzt.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt und nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft – soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden – ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu Frage 2:

Seitens meines Ressorts wurden keinerlei Vereinbarungen mit Fluglinien getroffen.

 

Zu Fragen 3 bis 9:

Ich beteilige mich privat am Vielfliegerprogramm Miles&More, dies betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des BMWF. Erworbene Bonusmeilen im Rahmen meiner Funktionsausübung werden von mir nie für private Zwecke verwendet.

 

Zu Fragen 10 bis 19:

Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und werden in meinem Ressort aus diesem Grund nicht abgefragt.

 

Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Ich bitte um Verständnis, dass daher aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Aufstellung darüber erstellt werden kann.

 

Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, ist weder eine Verwertung oder Kontrolle noch eine Einziehung dieser Karten durch das Ressort möglich.

 

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.