1195/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0003-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 

Wien, am     . Mai 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 17. März 2009 unter der Nr. 1385/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mittel für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 


Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Wie hoch belaufen sich jeweils in Summe die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an der MÖSt in den Jahren a) 2007, b) 2008? (bundesländerspezifische Aufschlüsselung der Ertragsanteile)

Ø      Lassen sich zur Entwicklung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an der MÖSt für das Jahr 2009 bereits Aussagen treffen?

Ø      Welche Summen standen den einzelnen Bundesländern bzw. den Gemeinden der einzelnen Bundesländer auf Basis der einzelnen einschlägigen Bestimmungen im Rahmen des Finanzausgleichs aus den Einnahmen der Jahre a) 2007, b) 2008 für den Öffentlichen Verkehr zur Verfügung?

Ø      Lassen sich zur Entwicklung der in Frage 3 angesprochenen Summen für das Jahr 2009 bereits Aussagen treffen?

Ø      Die seinerzeitige „Nahverkehrsmilliarde“ ist keineswegs zur Gänze oder auch nur großteils dem Öffentlichen Verkehr zugute gekommen, teilweise bestehen auch Zweifel hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus der letzten MÖSt-Erhöhung im Sinne der politisch vereinbarten und öffentlich kolportierten Bestimmung.

Werden Sie daher – anders als Ihr Vorgänger, der dies für entbehrlich hielt -, a) für eine verpflichtende Verwendung aller den Ländern und Gemeinden im Wege des Finanzausgleichs für den Öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehenden Mittel in quantifizierter, evaluierbarer Form mit Zweckbindung sorgen und b) entsprechende Berichtspflichten durchsetzen? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Auf welcher konkreten Grundlage können Sie belegen, dass die Mittel aus der letzten MÖSt-Erhöhung in den einzelnen Ländern „für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie“ verwendet wurden, wie am 5.7.2007 politisch vereinbart? Welche Informationen liegen Ihnen hierzu aus welchen konkreten Quellen im einzelnen vor?

 

 

Ich verweise zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen zur gleichlautenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1430/J vom 18. März 2009.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø      An welchen konkreten Schritten hat Ihr Ressort in der Zeit von 10. Jänner 2007 bis zum 1. Dezember 2008 im einzelnen mitgewirkt, um „ein effizientes und leistbares Nahverkehrsfinanzierungssystem gemeinsam mit den Gebietskörperschaften“ weiterzuentwickeln, wie es das SPÖ-ÖVP-Regierungsübereinkommen vom Jänner 2007 vorsah?

Ø      An welchen konkreten Schritten im Sinne der in Frage 7 erwähnten Zielsetzung haben Sie bzw. Ihr Ressort seit dem 2. Dezember 2008 im einzelnen mitgewirkt?

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es bereits vor 2007 Bemühungen zum Abschluss einer Reform des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs – auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung eines effizienten und leistbaren Nahverkehrssystems - gegeben hat. Auf Grund unterschiedlicher Vorstellungen der unzähligen Akteure im ÖPNRV konnte jedoch eine umfassende Reform nicht zum Abschluss gebracht werden.

 

Im Jahr 2006 wurde bereits ein adaptierter Entwurf zum ÖPNRV-G 1999 zur Vorlage gebracht, der insbesondere gerade auf Grund massiver Widerstände der regionalen Gebietskörperschaften einer parlamentarischen Beschlussfassung nicht unterzogen werden konnte.

 

Ungeachtet dessen gehen die Bemühungen an der Weiterentwicklung eines effizienten und leistbaren Nahverkehrssystems weiter.

So wird an der Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung des österreichweiten öffentlichen Mitteleinsatzes als wirksames Instrument zur Überwachung der verkehrspolitischen Wirksamkeit und der Qualitätskontrolle gearbeitet.

Weiters werden in meinem Ressort derzeit intensive Überlegungen über die Neugestaltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträge mit den Schienenbahnen im Einklang zu der mit Dezember 2009 in Kraft tretenden Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unter künftiger Miteinbeziehung der regionalen Gebietskörperschaften angestellt.

 

Bevor jedoch diesbezüglich konkrete Umsetzungsschritte durchgeführt werden können, gilt es in erster Linie, die gesetzlichen Vorschriften des nationalen Rechts (insbesondere KflG und

ÖPNRV-G 1999) mit den Bestimmungen der EU-Verordnung in Einklang zu bringen.

 

Diesbezügliche Gespräche wurden mit den regionalen Gebietskörperschaften bereits im letzten Kalenderjahr eingeleitet. Seit Beginn 2009 wurden diese Gespräche in Form von Arbeitsgruppen weiter intensiviert, um die EU-rechtlichen Vorschriften ehest möglich in das nationale Recht umzusetzen und in einem weiteren Schritt die darauf aufbauenden privatrechtlichen Verträge über die Finanzierung des Betriebes des ÖPNRV dementsprechend ausgestalten zu können.