11952/AB XXIV. GP
Eingelangt am
28.08.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0193-I/A/15/2012
Wien, am 28. August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12227/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 8:
Zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage weise ich grundsätzlich darauf hin, dass die Materie Tierschutz dem Art. 11 B-VG zugewiesen ist, weshalb die Vollziehung in die Verantwortung der Länder fällt. Im Rahmen der mir zukommenden Kompetenz habe ich gemäß Art. 11 Abs. 9 B-VG einen Bericht angefordert, den ich vom Magistrat der Landeshauptstadt Graz erhalten habe und in Beantwortung der vorliegenden Anfrage vorlege (Beilagen A und B). Darüber hinaus kommt mir im Bereich des Art. 11 B-VG keinerlei Vollzugskompetenz, insbesondere kein Weisungsrecht in Einzelfällen, zu.
Ergänzend ist dazu Folgendes festzuhalten:
Die in der Beantwortung der Voranfrage Nr. 11365/J zu den Fragen 21 bis 26 vom Magistrat der Stadt Graz zur Verfügung gestellten Daten für die Jahre 2009 bis 2011 beziehen sich, ebenso wie die Daten für das Jahr 2012, jeweils auf den Stichtag 30. März.
Die in der beiliegenden Stellungnahme des Magistrates zu den Fragen 8a) bis 8f) aufgelisteten Daten für die Jahre 2009 bis 2011 umfassen nunmehr jeweils den Zeitraum des gesamten Jahres.
Abschließend darf im Hinblick auf die eingangs geschilderte Kompetenzlage hinsichtlich Fragen zur Vollziehung in der Kompetenz der Länder auf die Möglichkeit der Klärung im Wege der Interpellation auf Landesebene hingewiesen werden.
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.