11954/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12234/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Hinsichtlich der Fragen 1 und 2 verweise ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit, die sich insbesondere auch auf Angelegenheiten der Krankenversicherung bezieht. Meinem Ressort stehen dazu keine Daten zur Verfügung.

 

 

Fragen 3 und 4:

 

Die Pensionsversicherungsanstalt hat in den letzten drei Jahren sechs Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspensionen mit der Hauptdiagnose Neurodermitis zuerkannt.

Die Aufgliederung ist folgender Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Jahr

PV – Zweig

Berufsgruppen

2009

2010

2011

 

Angestellte

Gesundheitswesen

 

 

1

unbekannt

 

 

2

Gesamt (Angestellte)

 

 

3

PV – Zweig

Berufsgruppen

2009

2010

2011

 

Arbeiter

Erzeugung und Verarbeitung von Eisen und Metallen

 

1

 

unbekannt

2

 

 

Gesamt (Arbeiter)

2

1

 

Gesamtergebnis

2

1

3

Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind zwei Fälle der Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension aufgrund der Diagnose Neurodermitis bekannt. Eine Pension wurde befristet, die zweite unbefristet zuerkannt. Die Versicherten waren aus der Berufsgruppe Handelsgewerbe bzw. Maler/Anstreicher.

 

Bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates liegen keine derartigen Fälle auf.

 

 

Frage 5:

 

Zur Frage 5 liegen mir keine Informationen vor.