11967/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0291-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. August 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12117/J-NR/2012 betreffend Schulplatzsituation im Bezirk Spittal/Drau an HS, NMS, AHS und BMHS, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2, 4 und 5, 7 und 8, 10 und 11, 13 und 14 sowie 16 und 17:

Auf die nachstehende Auswertung auf Basis der in der Bildungsdokumentation zur Verfügung stehenden Daten, aus der die Zahl der Klassen mit „bis 25“, „26-30“ und „mehr als 30“ Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11 für den jeweiligen Bezirk (Politischer Bezirk bzw. Gemeindebezirk) und – sofern im jeweiligen Bezirk geführt – für die Schultypen Hauptschulen (HS), Neue Mittelschulen (NMS), AHS-Unterstufen (AHS-U), AHS-Oberstufen (AHS-O), BMS (Berufsbildende mittlere Schulen – ohne land- und forstwirtschaftliche mittlere Schulen, für die dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine entsprechenden Detaildaten zur Verfügung stehen) und BHS (Berufsbildende höhere Schulen inklusive Höhere Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung) als auch die durchschnittlichen Klassengröße ersichtlich sind, wird hingewiesen.


 

Zahl der Klassen mit ... SchülerInnen

durchschn.

Schulbezirk

Schultyp

bis 25

26 - 30

mehr als 30

Klassengröße

Spittal an der Drau

HS

117

4

-

20,9

NMS

6

-

-

20,8

AHS-U

16

15

1

25,0

AHS-O

22

8

1

21,7

BMS

10

-

1

20,2

BHS

17

6

3

23,1

 

Unter Bedachtnahme auf die jeweiligen bundes(grundsatz)- bzw. landes(ausführungs)gesetzlichen Bestimmungen sind Abweichungen vom diesbezüglichen Richtwert bzw. der vorgesehenen Klassenschülerhöchstzahlen möglich. Die entsprechenden Zahlen sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Im Fall der AHS-Unterstufen wurde die Schulbehörde erster Instanz angewiesen der Überschreitung über 30 nachzugehen und wurde dies im Schuljahr 2011/12 auch korrigiert.

 

Zu Fragen 3, 6, 9, 12, 15 und 18:

Abweisungen von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen der Bildungsdokumentation nicht erhoben. Es stehen daher zentral keine Statistiken über die Aufnahmeverfahren an den Schulen zur Verfügung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.