12/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin       LE.4.2.4/0156-I/3/08

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                 Wien, am 1.12.2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 6. November 2008, Nr. 62/J, betreffend „Bestens

                        informiert. Die Post bringt allen was“ – auch denen, die das gar

                        nicht wollen

 

 
 


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 6. November 2008, Nr. 62/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Ich verweise darauf, dass die gegenständlichen Fragen grundsätzlich keinen Bereich meiner Vollziehung betreffen.

 

Darüber hinaus nehme ich zu den abfallrelevanten Aspekten wie folgt Stellung:


Zu den Fragen 4 und 5:

 

Der Sekundärrohstofferlös für Altpapier kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Aufwendungen der Sammlung und des Transportes nicht zur Gänze abdecken. Insofern hat diese Aktion, wie jede andere derartige auch, gewisse finanzielle sowie umweltrelevante Auswirkung.

 

Zu Frage 6:

 

Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) enthält keine Ermächtigungsgrundlage, um derartige Werbeaussendungen zu unterbinden.

 

Zu Frage 7:

 

Das AWG 2002 enthält eine konkrete Aufzählung von möglichen Maßnahmen zum Zwecke der Abfallvermeidung und Verwertung, dazu zählt auch die Abführung eines Behandlungsbeitrags. Dieser Behandlungsbeitrag hat dem Wert der Produkte und den Behandlungskosten angemessen zu sein, er darf jedoch die Höhe beider Beträge nicht übersteigen. Für eine solche Maßnahme wäre das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen.

 

Der Bundesminister: