12016/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0341-III/4a/2012 |
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Wien, 22. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12183/J-NR/2012 betreffend das Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomatenpass, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ja, seit Februar 2007.
Zu Fragen 2 und 4:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 3:
Die Auslandsdienstreisen werden mit dem Diplomatenpass bestritten.
Zu Fragen 5 bis 7:
Ich war nie in einer Situation, in der ich nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses einer Festnahme entgehen bzw. nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses „frei und ungehindert“ passieren konnte. Bezüglich des Diplomatenpasses wird im Übrigen auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 12175/J-NR/2012 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.