1202/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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Werner Faymann bundeskanzler |
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0084-I/4/2009 |
Wien, am 4. Mai 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. März 2009 unter der Nr. 1139/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ergänzende Fragen im Zuge der Anfragenbeantwortung 538/AB betr. Nichtdurchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung des AKW Temelin“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass zum Fragenkomplex „EURATOM, EU-Budget, grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, UVP-Verfahren AKW Temelin“ eine Reihe von parlamentarischen Beantwortungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sowie der anderen zuständigen Bundesministerien bestehen. In diesen Beantwortungen wurde die seit dem österreichischen Beitritt zur EU bestehende grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu allen diesen Fragen eingehend dargelegt. Diese Haltung wird auch weiterhin von mir sowie von der gesamten Bundesregierung vertreten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt.
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Welche Experten hat die Bundesregierung für das Reformvorhaben hinsichtlich EURATOM-Vertrag beigezogen?
Ø Mit welchen europäischen Staaten hat die Bundesregierung bisher Kontakt aufgenommen, um über diese Reformen zu sprechen bzw. zu verhandeln?
Ø Welche europäischen Staaten haben bisher ihre Zusage für eine Mithilfe bei einer allfälligen Reform gegenüber der Bundesregierung zugesagt?
Ø Welche Planungen wurden seitens der Bundesregierung bereits getroffen, das Regierungsprogramm umzusetzen?
Ø Welchen Zeithorizont hat sich die Bundesregierung für diese Aufgabe gesetzt?
Ø Wie hoch ist der EURATOM-Vertrag Beitrag, den Österreich jährlich zu leisten hat?
Österreich hat alle Reformbemühungen hinsichtlich des EURATOM-Vertrages unterstützt und auch selbst Reforminitiativen gesetzt. Zielrichtung dieser Initiativen waren die Eliminierung des Förderzweckes und der Ausbau des Schutzzweckes des EURATOM-Vertrages. Weiters richteten sich die österreichischen Bemühungen auf die Herstellung eines fairen Wettbewerbes zwischen der Atomenergie und den anderen Energiegewinnungsformen sowie auf eine verstärkte Einbindung des Europäischen Parlamentes in die Entscheidungsprozesse und damit eine Demokratisierung der Beschlussfassungsverfahren im Bereich der europäischen Atompolitik. Die Bundesregierung stützt sich im Übrigen in Fragen betreffend den EURATOM-Vertrag und dessen Reform auf die ihr zur Verfügung stehenden Expertinnen und Experten in den Bundesministerien.
Auf Grund österreichischer Bemühungen im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 haben immerhin fünf der damals 25 Mitgliedstaaten der EU (Österreich, Deutschland, Schweden, Ungarn und Irland) eine Erklärung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgegeben, mit dem sie die ehestmögliche Einberufung einer Revisionskonferenz zum EURATOM-Vertrag forderten. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen.
Zu den Fragen 7 bis 13:
Ø Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Republik Tschechien bzw. der Betreiber von Temelin eine UVP nach europäischem Recht, also nach objektiven Kriterien vornimmt?
Ø Welche Initiativen werden Sie setzen, um den Ausbau der Stufen 3 und 4 beim AKW Temelin zu verhindern?
Ø Wird die Bundesregierung wegen des Verstoßes Tschechiens gegen EU-Recht (Missachtung von Europarichtlinien zur Regelung von Umweltverträglichkeitsprüfungen) eine Klage bei der EU-Kommission einbringen?
Ø Sollte das nicht der Fall sein, warum nicht?
Ø In welcher Form soll oder wird die österreichische Beteiligung an dieser UVP erfolgen?
Ø In welcher Form soll oder wird die österreichische Beteiligung hinsichtlich der Bundesländer an dieser UVP erfolgen?
Ø Gibt es zur Temelin-UVP bereits eine Stellungnahme der
a) Länder oder des
b) Bundes
als a) Partei
als b) Beteiligte?
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 529/J sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1145/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.