1202/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Werner Faymann

bundeskanzler

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0084-I/4/2009

Wien, am 4. Mai 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. März 2009 unter der Nr. 1139/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ergänzende Fragen im Zuge der Anfragenbeantwortung 538/AB betr. Nicht­durchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung des AKW Temelin“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass zum Fragenkomplex „EURATOM, EU-Budget, grund­sätzliche Haltung der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, UVP-Verfahren AKW Temelin“ eine Reihe von parlamentarischen Beantwortungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sowie der anderen zuständigen Bun­desministerien bestehen. In diesen Beantwortungen wurde die seit dem österreichi­schen Beitritt zur EU bestehende grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu allen diesen Fragen eingehend dargelegt. Diese Haltung wird auch weiterhin von mir sowie von der gesamten Bundesregierung vertreten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt.

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø     Welche Experten hat die Bundesregierung für das Reformvorhaben hinsichtlich EURATOM-Vertrag beigezogen?

Ø     Mit welchen europäischen Staaten hat die Bundesregierung bisher Kontakt aufge­nommen, um über diese Reformen zu sprechen bzw. zu verhandeln?

Ø     Welche europäischen Staaten haben bisher ihre Zusage für eine Mithilfe bei einer allfälligen Reform gegenüber der Bundesregierung zugesagt?

Ø     Welche Planungen wurden seitens der Bundesregierung bereits getroffen, das Re­gierungsprogramm umzusetzen?

Ø     Welchen Zeithorizont hat sich die Bundesregierung für diese Aufgabe gesetzt?

Ø     Wie hoch ist der EURATOM-Vertrag Beitrag, den Österreich jährlich zu leisten hat?

 

Österreich hat alle Reformbemühungen hinsichtlich des EURATOM-Vertrages unter­stützt und auch selbst Reforminitiativen gesetzt. Zielrichtung dieser Initiativen waren die Eliminierung des Förderzweckes und der Ausbau des Schutzzweckes des EURA­TOM-Vertrages. Weiters richteten sich die österreichischen Bemühungen auf die Her­stellung eines fairen Wettbewerbes zwischen der Atomenergie und den anderen Ener­giegewinnungsformen sowie auf eine verstärkte Einbindung des Europäischen Parla­mentes in die Entscheidungsprozesse und damit eine Demokratisierung der Beschluss­fassungsverfahren im Bereich der europäischen Atompolitik. Die Bundesregierung stützt sich im Übrigen in Fragen betreffend den EURATOM-Vertrag und dessen Reform auf die ihr zur Verfügung stehenden Expertinnen und Experten in den Bundesministe­rien.

 

Auf Grund österreichischer Bemühungen im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 haben immerhin fünf der damals 25 Mitgliedstaaten der EU (Österreich, Deutschland, Schweden, Ungarn und Irland) eine Erklärung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgegeben, mit dem sie die ehestmögliche Einberufung einer Revisionskonfe­renz zum EURATOM-Vertrag forderten. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lis­sabon übernommen.

 

Zu den Fragen 7 bis 13:

Ø     Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Republik Tschechien bzw. der Betreiber von Temelin eine UVP nach europäischem Recht, also nach objekti­ven Kriterien vornimmt?


Ø     Welche Initiativen werden Sie setzen, um den Ausbau der Stufen 3 und 4 beim AKW Temelin zu verhindern?

Ø     Wird die Bundesregierung wegen des Verstoßes Tschechiens gegen EU-Recht (Missachtung von Europarichtlinien zur Regelung von Umweltverträglichkeitsprüfungen) eine Klage bei der EU-Kommission einbringen?

Ø     Sollte das nicht der Fall sein, warum nicht?

Ø     In welcher Form soll oder wird die österreichische Beteiligung an dieser UVP erfol­gen?

Ø     In welcher Form soll oder wird die österreichische Beteiligung hinsichtlich der Bun­desländer an dieser UVP erfolgen?

Ø     Gibt es zur Temelin-UVP bereits eine Stellungnahme der

a)            Länder oder des

b)            Bundes

als a)     Partei

als b)     Beteiligte?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 529/J sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1145/J durch den Bundesmi­nister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.