12020/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0195-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12169/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Löschung unerwünschter Inhalte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Dem Bundesministerium für Justiz liegen keine Daten zu Löschanträgen vor, die (allenfalls) von Justizdienststellen direkt an Google gerichtet wurden.

Mehrere betroffene Richterinnen und Richter wendeten sich mit dem Ersuchen an das Bundesministerium für Justiz, gegen rufschädigende, beleidigende, herabwürdigende und falsche Äußerungen sowie Vorwürfe unehrenhaften Verhaltens, die im Internet veröffentlicht wurden, vorzugehen. Die Veröffentlichungen könnten aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz jeweils unter die Straftatbestände der üblen Nachrede und Beleidigung, teilweise der Verleumdung sowie unter die Bestimmungen des Mediengesetzes subsumiert werden.


Im Rahmen der Fürsorgepflicht als Dienstgeber ersuchte das Bundesministerium für Justiz im Jahr 2010 in vier Fällen Google International schriftlich, die Trefferliste bei der Namensabfrage des jeweils betroffenen Justizorgans zu sperren. Diesen Ansuchen hat Google International unter Berufung auf die Meinungsfreiheit jedoch nicht entsprochen. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgten keine Löschungsanfragen durch das Bundesministerium für Justiz an Google International.

 

Wien,      . August 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl