12026/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12171/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lärmschutz Innkreisautobahn A8 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ø Warum sind trotz Lärmschutzmaßnahmen dennoch einige Häuser über dem Grenzwert von 50 dB?
Im Bauabschnitt des Sicherheitsausbaus der A8 Innkreis Autobahn von Meggenhofen bis Weibern (2012-2013) sind Siedlungsgebiete der Gemeinden Meggenhofen, Aistersheim und Weibern anrainend. Der Hauptanteil der Lärmschutzmaßnahmen wird in der Gemeinde Aistersheim mit 835 Einwohnern und der Gemeinde Weibern mit 1.621 Einwohnern errichtet.
Die ASFINAG errichtet oder erneuert im Zuge des Sicherheitsausbaus der A8 Innkreis Autobahn zwischen Meggenhofen und Weibern knapp 19.000 m² Lärmschutzwände. Davon sind 10.700 m² neue Lärmschutzmaßnahmen und 8.100 m² Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden. In den Lärmschutz-Detailberechnungen zur A8 wird zudem nicht vom Status quo ausgegangen, sondern von einer Verkehrsprognose für das Jahr 2020 mit 51.000 Kfz pro 24 Stunden und mit einem LKW-Anteil von 45 Prozent. Die derzeitigen Verkehrszahlen betragen 33.000 Kfz pro 24 Stunden mit einem LKW-Anteil von 26 Prozent.
Bei der Besprechung am 3. Juli 2012 mit Vertretern der Schutzgemeinschaft Lebensraum A8 und mit Landespolitikern aus Oberösterreich wurde folgende Vorgangsweise vereinbart:
Verschärfte Kontrollen und die Einrichtung einer Front-Radarkette zur verbesserten Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres.
Die zeitliche Ausweitung der nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung nach Vorlage der erforderlichen Lärmschutzgutachten durch das Land Oberösterreich.
Im Baulosabschnitt 2 der A8 Innkreis Autobahn von der ASt. Meggenhofen bis ASt. Haag wurde analog dem Baulosabschnitt 1 von der ASt. Pichl bis ASt. Meggenhofen die Dienstanweisung „Lärmschutz an Bundesstraße“ des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aus dem Jahr 2006 als Beurteilungsgrundlage angewendet. Diese sieht vor, dass die Ermittlung der Lärmimmissionen nach den Rechenverfahren der RVS 04.02.11 “Lärmschutz“ zu erfolgen hat. Zwischenzeitliche Ergänzungen zur RVS - die den Stand der Technik wiedergibt - wie z.B. Erkenntnisse zu neuen Fahrbahnbelägen sind in den schalltechnischen Berechnungen berücksichtigt.
Die ASFINAG hat sich an geltende Standards und Richtlinien zu halten. Dies bedeutet als Voraussetzung für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für über den Grenzwert belastete Gebäude, dass diese einerseits technisch möglich ist, andererseits die Wirtschaftlichkeitskriterien eingehalten werden. Diese jeweils geltenden Standards werden von der ASFINAG österreichweit einheitlich angewendet; es besteht Gleichbehandlung.
Ø Warum haben die Zusagen aus dem Jahr 2008 keine Gültigkeit mehr?
Die Zusage aus dem Jahr 2008, dass auch bei den weiteren zwei Generalerneuerungsabschnitten die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen gemäß Dienstanweisung 2006 umgesetzt werden, wurde eingehalten.