12028/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen, haben am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12184/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomatenpass gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ø Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines Diplomatenpasses? Wenn ja, jeweils seit wann?
Ø Mit welchem Reisedokument bestreiten Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär ihre Auslandsdienstreisen?
Ich besitze in meiner Funktion als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie einen Diplomatenpass, den ich bei meinen Auslandsdienstreisen benutze.
Zu Frage 2:
Ø Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines „normalen“ Reisepasses? Wenn ja, seit wann und welche Gültigkeit hat dieses Reisedokument? Wenn nein, warum nicht?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Frage 4:
Ø Entspricht es der Tatsache, dass Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär auch die privaten Auslandsreisen mit dem Diplomatenpass bestreiten? Wenn ja, welches öffentliche Interesse lässt sich aus diesen Urlaubsfahrten ableiten?
Nein.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Ø Wann waren Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär im Rahmen der Auslandsdienstreisen in einer Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses einer Festnahme durch ausländische Behörden entgangen ist?
Ø Gab es im Rahmen Ihrer Auslandsdienstreisen bzw. der Auslandsdienstreisen eines Staatssekretärs eine Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses „frei und ungehindert“ passieren konnte? Wenn nein, warum braucht man dann einen Diplomatenpass?
Ø Führte eine dieser genannten Reisen in Länder, für welche eine aufrechte Reisewarnung besteht bzw. bestand (z.B. Afghanistan, Algerien, Haiti, Irak, Jemen, Kongo – Demokratische Republik, Libyen, Mali, Mauretanien, Niger, Südsudan, Somalia, Syrien, Zentralafrikanische Republik)? Wenn ja, wann?
Nein. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12175/J.