1203/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0466-II/BK/3.5/2009

Wien, am      . Mai 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. März 2009 unter der Zahl 1156/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Ermittlungsergebnisse der Operation ‚Leopold’ “ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nigeria, Gambia, Mali, Sierra Leone, Liberia, Guinea-Bissau, Curacao, Dominikanische Republik, Kamerun, Mauretanien, Senegal, Simbabwe, Somalia, Sudan, Surinam, Togo, Belgien, Deutschland, Niederlande, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Ungarn und Österreich.

 

Zu Frage 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 3:

Ja.


 

Zu Frage 4:

89 Personen.

 

Zu Frage 5:

80 Personen.

 

Zu Frage 6:

Abschiebungen konnten aus folgenden Gründen nicht erfolgen:

-          aufrechte Strafhaft

-          anhängige, aber noch nicht abgeschlossene Abschiebeverfahren

-          mangelnde Heimreisezertifikate wegen ungeklärter Identitäten

-          Status des subsidiär Schutzberechtigten

-          unbekannter Aufenthalt

-          anhängige Asylverfahren