1203/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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GZ: BMI-LR2220/0466-II/BK/3.5/2009
Wien, am . Mai 2009
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. März 2009 unter der Zahl 1156/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „die Ermittlungsergebnisse der
Operation ‚Leopold’ “ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nigeria, Gambia, Mali, Sierra Leone, Liberia, Guinea-Bissau, Curacao, Dominikanische Republik, Kamerun, Mauretanien, Senegal, Simbabwe, Somalia, Sudan, Surinam, Togo, Belgien, Deutschland, Niederlande, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Ungarn und Österreich.
Zu Frage 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
89 Personen.
Zu Frage 5:
80 Personen.
Zu Frage 6:
Abschiebungen konnten aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
- aufrechte Strafhaft
- anhängige, aber noch nicht abgeschlossene Abschiebeverfahren
- mangelnde Heimreisezertifikate wegen ungeklärter Identitäten
- Status des subsidiär Schutzberechtigten
- unbekannter Aufenthalt
- anhängige Asylverfahren