12030/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz und weitere Abgeordnete hat am 28. Juni 2012 unter der Nr. 12212/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Regelung existiert in Ihrem Ressort bezüglich der Teilnahme der Ressortangehörigen (Mitglied der Bundesregierung, Mitarbeiter der Kabinette, allfällig eingerichtetes Staatssekretariat, Beamtinnen und Beamte, Vertrags- und Sondervertragsbedienstete sowie Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich), an den Vielfliegerprogrammen der Fluglinien? (Bitte um Auflistung nach Ressort, ausgegliederten bzw. nachgeordneten Dienststellen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung)?
In meinem Ressort sind die Vorgaben des Ministerratsvortrages vom 23. Jänner 2008 durch eine diesbezügliche Regelung im Dienstreiseformular umgesetzt. Darüber hinaus verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der
Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft – soweit ausgegliederte Einrichtungen abgefragt werden - ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Ø Welche Vereinbarungen hat Ihr Ressort oder haben die nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich diesbezüglich mit welchen Fluglinien, wann und mit welchem Inhalt abgeschlossen?
Keine.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Ø Beteiligen Sie – oder ein allfälliger Staatssekretär – sich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien, wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben Sie dabei bereits erlangt?
Ø Wie oft haben Sie – oder ein allfälliger Staatssekretär – diese Karte dienstlich benutzt?
Ø Wie viele Bonusmeilen sind seit Ihrer Teilnahme bzw. der eines allfälligen Staatssekretärs am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben worden?
Ø Wie viele dienstlich erworbene Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge Ihrerseits oder eines allfälligen Staatssekretärs verwendet?
Ø Verwenden Sie bzw. ein allfällige eingerichteter Staatssekretär das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke?
Ø Haben Sie – bzw. ein allfällig eingerichteter Staatssekretär – die dienstlich erworbenen Bonusmeilen jemals für private Reisen eingesetzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich?
Ø Nutzen Sie – oder ein allfälliger Staatssekretär – für private Reisen dasselbe Vielfliegerprogramm bzw. dieselbe Karte wie für dienstliche Reisen?
Für meine dienstlichen Flugreisen nehme ich kein Vielfliegerprogramm in Anspruch.
Zu den Fragen 10 bis 19:
Ø Beteiligen sich weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses, einer nachgelagerten Dienststelle oder einer ausgegliederten Einrichtung in Ihrem Zuständigkeitsbereich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien, wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben diese dabei bereits erlangt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Wie oft haben die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Karten seit Jänner 2008 jeweils dienstlich benutzt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Wie viele Bonusmeilen sind seit Jänner 2008 durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben worden? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Wie viele der, durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlich erworbenen, Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge seit Jänner 2008 verwendet? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Verwenden die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke, wenn ja welche und wofür? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Haben Angehörige der unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die dienstlich erworbenen Bonusmeilen seit Jänner 2008 für private Reisen eingesetzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
Ø Wie viele bzw. welche Flugreisen hat Ihr Ressort, bzw. haben ihre nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, seit Jänner 2008 mit dienstlich erworbenen Bonusmeilen begleichen können?
Ø Welche Stelle in Ihrem Ressort, in ihren nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, organisiert die Verwertung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen für die Bezahlung weiterer dienstlichen Reisen der Ressort- bzw. Dienststellenangehörigen?
Ø Welche Stelle in Ihrem Ressort kontrolliert die Umsetzung der im Jänner 2008 von der damaligen Beamtenministerin vorgelegten und vom Ministerrat beschlossenen Richtlinie betreffend die Verwendung von Bonusmeilen im Ressort, in den nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
Ø Werden die Bonusmeilenkarten der Angehörigen des Ressorts, der nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche durch dienstliche Flugreisen Bonusmeilen erworben haben, nach Ausscheiden des Ressortangehörigen eingezogen, wenn ja, wie viele Karten wurden seit 2008 eingezogen, wenn nein, wie können Sie dann die Verwendung dienstlicher Bonusmeilen für private Zwecke unterbinden?
Bonusmeilenprogramme sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und werden in meinem Ressort aus diesem Grund nicht abgefragt.
Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen.
Ich bitte um Verständnis, dass eine Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen daher nicht beigestellt werden kann.
Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.