12034/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

GZ: BMG-11001/0218-I/A/15/2012

Wien, am 28. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12401/J der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Ja, es gab den Plan in Form einer Änderung der Lebensmittelhygiene-Anpassungs-verordnung die Möglichkeit ganzjährig im Freien gehaltene Rinder auf dieselbe Weise zu behandeln wie Farmwild oder Bisons. Das heißt, wenn es aus Tierschutzgründen oder zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist, eine Tötung der Tiere auf geeigneten Plätzen am landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.

 


Frage 2:

Es war beabsichtigt, die Änderung der Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung im dritten Quartal 2012 in Kraft zu setzen. Diese Anpassungen sind bei der EU-Kommission gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 jedoch notifizierungs-pflichtig. Die hierfür vorgesehene Frist zur Stellungnahme endete mit 11. Juli 2012. Die EU-Kommission und Spanien übermittelten ausführliche Stellungnahmen gemäß Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 98/34/EG („Einsprüche“) gegen die beabsichtigte Verordnung, da es sich bei den Regelungen weder um die Aufrechterhaltung von traditionellen Methoden noch um eine schwierige geographische Lage der betroffenen Betriebe handeln würde. Die Vorschrift würde sohin nicht den Vorgaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 entsprechen. Die geplante Verordnung wird daher derzeit nicht in Kraft gesetzt.

 

Frage 3:

Aus meiner Sicht hätte sich die geplante Ausnahmeregelung nicht wesentlich von der deutschen Vorgangsweise unterschieden.

 

Frage 4:

Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die darauf basierende Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung liegen im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war daher nicht erforderlich.