12034/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.08.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0218-I/A/15/2012
Wien, am 28. August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12401/J der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Ja, es gab den Plan in Form einer Änderung der Lebensmittelhygiene-Anpassungs-verordnung die Möglichkeit ganzjährig im Freien gehaltene Rinder auf dieselbe Weise zu behandeln wie Farmwild oder Bisons. Das heißt, wenn es aus Tierschutzgründen oder zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist, eine Tötung der Tiere auf geeigneten Plätzen am landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.
Frage 2:
Es war beabsichtigt, die Änderung der Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung im dritten Quartal 2012 in Kraft zu setzen. Diese Anpassungen sind bei der EU-Kommission gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 jedoch notifizierungs-pflichtig. Die hierfür vorgesehene Frist zur Stellungnahme endete mit 11. Juli 2012. Die EU-Kommission und Spanien übermittelten ausführliche Stellungnahmen gemäß Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 98/34/EG („Einsprüche“) gegen die beabsichtigte Verordnung, da es sich bei den Regelungen weder um die Aufrechterhaltung von traditionellen Methoden noch um eine schwierige geographische Lage der betroffenen Betriebe handeln würde. Die Vorschrift würde sohin nicht den Vorgaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 entsprechen. Die geplante Verordnung wird daher derzeit nicht in Kraft gesetzt.
Frage 3:
Aus meiner Sicht hätte sich die geplante Ausnahmeregelung nicht wesentlich von der deutschen Vorgangsweise unterschieden.
Frage 4:
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die darauf basierende Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung liegen im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war daher nicht erforderlich.