12036/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.08.2012

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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0158-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 28. AUG. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12459/J, betreffend
Einführung eines einheitlichen Gütesiegels
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12459/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
Für den Bereich der landwirtschaftlichen Produktion gibt es bereits seit vielen Jahren das AMA-Gütesiegel, welches von den Erzeugern und Konsumenten sehr gut angenommen wird. Das AMA-Gütesiegel legt größten Wert auf die nachvollziehbare Herkunft. Die nachvollziehbare Herkunft stellt neben Qualität und Kontrolle eine der drei Säulen des AMA-Gütesiegelprogramms dar.
Die Herkunft der Tiere findet im AMA-Gütesiegel ebenfalls Berücksichtigung. Sowohl Geburt, Mast und Schlachtung als auch die Zerlegung und Verarbeitung haben bei der Herkunftsangabe „Austria“ in Österreich zu erfolgen.
Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, handelt es sich daher ausschließlich um Fleisch, welches von Tieren stammt, die in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet wurden.
Zu Frage 4:
Weder Aussagen von Bundesminister Hundstorfer noch Vorbereitungen des BMASK sind dem BMLFUW bekannt.
Der Bundesminister: