12037/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0345-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. August 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12230/J-NR/2012 betreffend Dienstrechtswidrig­keiten an der HS Lindenallee Knittelfeld bzw. im Vollzugsbereich des zuständigen Bezirksschul­inspektors, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 4 und 10:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat aus schulaufsichtsbehördlicher Sicht in Zusammenhang mit einer Befassung des Landesschulrates für Steiermark anlässlich einer 2009 zum selben Sachverhalt eingebrachten Parlamentarischen Anfrage bemerkt, dass im Vorfeld der Planungen für das Schuljahr 2008/09 die Berücksichtigung der in der gegenständ­lichen Parlamentarischen Anfrage nicht namentlich genannten Hauptschuloberlehrerin in der Lehrfächerverteilung an der HS Knittelfeld aufgrund rückgängiger Schülerzahlen nicht sicher gestellt werden konnte. Eine Versetzung der in Rede stehenden Hauptschuloberlehrerin in die beim Bezirksschulrat geführte Lehrerreserve wurde nicht getroffen: Vielmehr wurde die Betreffende weiterhin an der HS Knittelfeld verwendet, nämlich zur Vertretung abwesender Lehrkräfte und als Stützlehrerin. Seitens des Landesschulrates für Steiermark bestand daher kein Anlass für die Setzung dienstaufsichtsbehördlicher Maßnahmen gegen den zuständigen Bezirksschulinspektor.


Zu Fragen 2 und 3:

Die Beantwortung zu diesen Fragen fällt in die Zuständigkeit der dem Land Steiermark zukommenden Vollziehung des Dienstrechtes der Landeslehrkräfte und betrifft somit nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Nach den vorliegenden schulaufsichtsbehördlichen Informationen werden die Rahmen­bedingungen des § 19 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes eingehalten.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Nach den vorliegenden schulaufsichtsbehördlichen Informationen jeweils Nein.

 

Zu Frage 9:

Auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird hingewiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.