12038/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

BMWF-10.000/0297-III/4a/2012

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 29. August 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12236/J-NR/2012 betreffend Zugangsbeschrän-kungen an Medizinischen Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen am 29. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Gemäß Universitätsgesetz 2002 (insbesondere § 124b) liegt die Gestaltung und Durchführung von Aufnahmeverfahren im Wirkungsbereich der jeweiligen Universitäten. Eine Einbeziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in die Erstellung und Durchführung derartiger Aufnahmeverfahren ist daher nicht vorgesehen. Allerdings wurde im Zuge von Abstimmungsgesprächen mit den betroffenen Medizinischen Universitäten und in den ersten Verhandlungsrunden für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2013–2015 die Erarbeitung eines gemeinsamen Testverfahrens für alle drei Medizinischen Universitäten vereinbart, das voraussichtlich ab Herbst 2013 eingeführt werden soll.


Zu Frage 4:

Aufnahmeverfahren für Medizinische Universitäten haben keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Österreich. Durch die Einführung derartiger Aufnahmeverfahren konnte die Drop-out-Quote im medizinischen Bereich von über 50 % auf unter 10 % gesenkt werden. Zur Frage der Qualifikation der fertigen Mediziner/innen wurde in Gesprächen von Vertreter/innen der Krankenanstalten der bessere Ausbildungsstand hervorgehoben.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die derzeitigen Aufnahmeverfahren im Bereich der Humanmedizin stellen durchwegs auf die Studierfähigkeit bzw. den Nachweis schulischen Basiswissens (insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften) ab. Die Vermittlung von Fertigkeiten und sozialen Kompetenzen zur späteren Berufsausübung erfolgt im Rahmen des Studiums und der darauf aufbauenden postpromotionellen Turnus- und Facharztausbildung. Die Medizinischen Universitäten vereinbarten ein  abgestimmtes Fertigkeitenniveau der Absolvent/innen als Basis für die ärztliche Weiterbildung und die Absolvierung des Studiums. Dieses bildet die Grundlage des klinisch-praktischen Jahres, welches in das Studium integriert ist.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Zahl der verbindlichen Anmeldungen:

 

Jahr

Gesamt

Frauen

2006

6.658

3.816

2007

6.515

3.731

2008

7.519

4.358

2009

8.928

5.095

2010

10.836

6.073

2011

11.837

6.587

 

Angetreten zum EMS bzw. BMS ist folgende Zahl von Personen:

 

Jahr

Gesamt

Frauen

2006

4.630

2.589

2007

4.869

2.769

2008

5.549

3.173

2009

6.735

3.783

2010

7.985

4.411

2011

9.638

5.360

 

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die entsprechenden Daten sind der angeschlossenen Tabelle (siehe Beilage) zu entnehmen.

 

Zu Frage 11:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind keine Beschwerden hinsichtlich der Barrierefreiheit der Aufnahmetests bekannt. Grundsätzlich sind die Universitäten in den Leistungsvereinbarungen angehalten, die Erfordernisse von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen angemessen zu berücksichtigen. Eine Überprüfung der Aufnahmetests vor Ort durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist nicht vorgesehen. Laut Angabe der Medizinischen Universitäten war die Barrierefreiheit ein wesentliches Auswahl-kriterium für den Veranstaltungsort.

 

Zu Fragen 12 und 13:

In Hinblick auf eine geschlechterbezogene Äquibalance wurden die Universitäten in den Leistungsvereinbarungen angehalten, entsprechende Informationsveranstaltungen über die Aufnahmetests und die Erfordernisse eines Medizinstudiums in Abstimmung mit den entsprechenden Landesschulräten anzubieten. Weiters wurde in Graz das Aufnahmeverfahren um den „Situational Judgement Test“ zur Feststellung der psychosozialen Kompetenz erweitert.

 

Bei der „gendergerechten Auswertung“ handelt es sich um ein einmaliges Auswertungs-verfahren für das Jahr 2012 an der Medizinischen Universität Wien. Die Zulässigkeit der Vorgangsweise wird von dieser mit Art. 7 Abs. 2 B-VG begründet, wonach Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern – insbesondere durch Beseitigung bestehender Ungleichheiten – gerechtfertigt sind. Als rechtliche Grundlage für die Auswertung des EMS gibt die Medizinische Universität Wien die Verordnung der Universitäten über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin an.

 

Zu Frage 14:

Bezüglich der Prüfungsaktivitäten begonnener Diplomstudien an den Medizinischen Universitäten ist anzumerken, dass die Beantwortung aus datentechnischen Gründen nicht für die neuzugelassenen Studierenden des Studienjahres 2006/07, sondern nur für jene des Studienjahres 2007/08 möglich ist.

 

Gemäß Hochschulstatistik (Gesamtevidenz der Studierenden) wurden im Studienjahr 2007/08 insgesamt 1.496 Medizinstudien begonnen. Die Daten über Prüfungsaktivitäten lassen den Schluss zu, dass im Studienjahr 2007/08 insgesamt 1.292 Studien zu verzeichnen waren, die sich im ersten oder zweiten Semester befanden und Studienerfolg im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten (8 Semesterstunden) erzielt oder einen Studienabschnitt, ausgenommen den letzten, vollendet haben. Diese 1.292 prüfungsaktiven Studien im Studienjahr 2007/08 entsprechen einem Anteil von 86,4 % an Studienanfänger/innen. Für 2008/09 wurden die Studien im 3. und 4. Semester herangezogen, 2009/10 die Studien im 5. und 6. Semester etc. und jeweils in Relation zu den Studienanfänger/innen des Studienjahres 2007/08 gesetzt.

 

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Datenbestände der Gesamtevidenz der Studierenden und die Daten der Prüfungsaktivitäten für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf der Ebene des Merkmals „Matrikelnummer“ verknüpfbar sind. Daraus resultiert, dass diese Auswertung nicht als „Verlauf“ gelesen werden darf: Unter den Personen mit prüfungsaktiven Studien können sich jedes Studienjahr teilweise andere befinden. Anders formuliert, hat man 2009/10 Prüfungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten abgelegt, heißt das nicht, dass man auch 2008/09 so viele Prüfungen abgelegt hat.

 

Zu Frage 15:

Ja, es handelt sich dabei um Beiträge der Studienwerber/innen zur Beteiligung am Aufwand, der durch das Aufnahmeverfahren entsteht. Die Einhebung eines Kostenbeitrags für das Aufnahmeverfahren wird in der Verordnung der Universitäten über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin festgelegt. Diese Regelung ersetzt die früher vorgesehene persönliche Kontaktaufnahme zur Dokumentation des Willens der Studien-werber/innen, den Aufnahmetest abzulegen. Seit Einführung dieser Kostenersätze ist ein deutlicher Rückgang bei den zum Test nicht angetretenen Studienwerber/innen zu verzeichnen.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

Vorab ist festzuhalten, dass Zugangsbeschränkungen und damit Aufnahmeverfahren an den Medizinischen Universitäten essentiell sind, um mit den bestehenden Kapazitäten die Qualität des Studiums und die Ausbildungsqualität der Mediziner/innen gewährleisten zu können.

 

Die unten angeführten Kosten sind nicht miteinander vergleichbar, da die Universitäten unterschiedliche Testprodukte (in Inhalt, Dauer etc.) verwendet haben. Des Weiteren beziehen sich die Kosten auf vergangene Jahre und lassen keinen Rückschluss auf künftige Kosten, welche durch ein gemeinsames und somit vergleichbares Verfahren entstehen, zu. Die Angaben  enthalten bei den Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck die Kosten für Testentwicklung, Testerstellung und Auswertung. Bei der Medizinischen Universität Wien sind zudem auch Mietkosten udgl. inkludiert. Bei den Angaben zur Medizinischen Universität Graz sind die Kosten für Entwicklung und Auswertung nicht inkludiert, da diese mit Eigenpersonal durchgeführt wurden. Ebenso sind die Personalkosten für die Testdurchführung bei den Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck nicht inkludiert (Eigenpersonal der Universitäten).

 

Die Kosten betragen:

2006 – 2011:   € 3,288.155,90

2011:               €    738.300,55

 

Eingehobene Kostenbeiträge für 2011:

 

Jahr

Wien

Graz 1)

Innsbruck 2)

2011

€ 495.000,--

€ 25.290,--

€ 280.440,--

 

1) An der Medizinischen Universität Graz wurden den Studienwerber/innen die Kostenbeiträge bei Antritt zum Auswahlverfahren refundiert. Bei den Euro 25.290,-- handelt es sich daher um die nicht rückerstatteten Kostenbeiträge.

2) Durch eingehobene Kostenbeteiligung konnten die „Testkosten“ und die zu den Testkosten additiven Kosten (z.B. Raummieten, Sicherheitsdienst, Aufsichtspersonal etc.) teilweise abgedeckt werden.

 

Zu Frage 19:

Statistik über den Bezug von Studienbeihilfe durch Studierende der Medizinischen Universitäten:

 

 

Med.-Univ. Wien

Med.-Univ. Graz

Med.-Univ. Innsbruck

Sem.

M

W

Gesamt

M

W

Gesamt

M

W

Gesamt

WS 04

372

824

1.196

197

434

631

194

269

463

SS 05

118

276

394

55

130

185

69

112

181

WS 05

394

776

1.170

200

473

673

175

243

418

SS 06

97

228

325

53

142

195

66

102

168

WS 06

364

632

996

156

428

584

160

225

385

SS 07

74

167

241

45

142

187

58

80

138

WS 07

325

512

837

176

433

609

164

205

369

SS 08

65

139

204

38

130

168

38

64

102

WS 08

332

451

783

180

421

601

152

198

350

SS 09

49

115

164

33

117

150

29

38

67

WS 09

283

327

610

167

344

511

117

143

260

SS 10

39

89

128

29

92

121

14

27

41

WS 10

255

241

496

168

286

454

106

116

222

SS 11

32

56

88

22

80

102

9

21

30

 

Zu Frage 20:

Der Bericht zur sozialen Lage der Studierenden wird jedenfalls zu Semesterbeginn der Öffentlichkeit präsentiert und online zugänglich sein.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.

 

 

Beilage


BEILAGE

Beantwortung zu Fragen 9 und 10)

Ordentlich begonnene Studien in Human- und Zahnmedizin nach Universitätsreife

Studienjahre 2006/07 - 2011/12

(ohne Doktoratsstudien)

 

Quelle: Datenmeldungen der Universitäten auf Basis UniStEV zum jeweiligen Stichtag

Datenprüfung und -aufbereitung: bm.wf, Abt. I/9

 

 

 

ord. begonnene Studien

 

 

Frauen

Männer

Gesamt

2011/12

 

911

924

1.835

 

Allgemein bildende höhere Schulen

486

450

936

 

Berufsbildende höhere Schulen

68

97

165

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

1

0

1

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

8

12

20

 

Ausländische Universitätsreife

347

364

711

 

Sonstige

1

1

2

2010/11

 

784

944

1.728

 

Allgemein bildende höhere Schulen

448

523

971

 

Berufsbildende höhere Schulen

59

98

157

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

2

0

2

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

8

24

32

 

Ausländische Universitätsreife

267

299

566

2009/10

 

770

842

1.612

 

Allgemein bildende höhere Schulen

420

455

875

 

Berufsbildende höhere Schulen

43

109

152

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

9

1

10

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

10

16

26

 

Ausländische Universitätsreife

288

261

549

2008/09

 

809

765

1.574

 

Allgemein bildende höhere Schulen

506

432

938

 

Berufsbildende höhere Schulen

49

67

116

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

1

1

2

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

9

12

21

 

Ausländische Universitätsreife

244

253

497

2007/08

 

719

777

1.496

 

Allgemein bildende höhere Schulen

396

472

868

 

Berufsbildende höhere Schulen

52

74

126

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

4

0

4

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

9

13

22

 

Ausländische Universitätsreife

258

217

475

 

Sonstige

0

1

1

2006/07

 

528

640

1.168

 

Allgemein bildende höhere Schulen

294

361

655

 

Berufsbildende höhere Schulen

46

61

107

 

Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung

3

0

3

 

Sonstige Formen allgemeiner inländischer Universitätsreife

7

9

16

 

Ausländische Universitätsreife

178

209

387