12043/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0151-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. Aug. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Herbert, Kolleginnen

und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12424/J, betreffend

Praktika und Verwaltungspraktika

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12424/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Verwaltungspraktikantinnen/-praktikanten bzw. Praktikantinnen/Praktikanten werden grundsätzlich in allen Bereichen eingesetzt. Ihr Einsatz wird auf Grund des zu hohen verwaltungsökonomischen Aufwandes nicht näher aufgeschlüsselt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Das Schema der Entlohnung richtet sich nach den Grundsätzen des VBG §§ 36a – 36e.

 

Zu Frage 5:

 

Es mussten keine Praktikantinnen/Praktikanten ihre Tätigkeit in den Jahren 2008 bis 2011 unentgeltlich verrichten.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Grundsätzlich handelt es sich bei (Verwaltungs-)Praktikantinnen/Praktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im BMLFUW jedoch entsprechend berücksichtigt.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen siehe die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 11380/J aus dem Jahr 2012.

 

Der Bundesminister: