12043/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0151-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 28. Aug. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Herbert, Kolleginnen
und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12424/J, betreffend
Praktika und Verwaltungspraktika
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12424/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Verwaltungspraktikantinnen/-praktikanten bzw. Praktikantinnen/Praktikanten werden grundsätzlich in allen Bereichen eingesetzt. Ihr Einsatz wird auf Grund des zu hohen verwaltungsökonomischen Aufwandes nicht näher aufgeschlüsselt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Schema der Entlohnung richtet sich nach den Grundsätzen des VBG §§ 36a – 36e.
Zu Frage 5:
Es mussten keine Praktikantinnen/Praktikanten ihre Tätigkeit in den Jahren 2008 bis 2011 unentgeltlich verrichten.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Grundsätzlich handelt es sich bei (Verwaltungs-)Praktikantinnen/Praktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im BMLFUW jedoch entsprechend berücksichtigt.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Zur Beantwortung dieser Fragen siehe die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 11380/J aus dem Jahr 2012.
Der Bundesminister: