12045/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0348-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. September 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12285/J-NR/2012 betreffend Novellierung des österreichischen Tierversuchsgesetzes, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 6:
Zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung am 26. Juni 2012 ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999 sowie das Gentechnikgesetz geändert werden und das Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG), dem Begutachtungsverfahren zugeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren endete mit 10. August 2012.
Zu Frage 2:
Ja, die österreichische Gesetzgebung kennt zurzeit strengere Vorschriften als die EU-Tierversuchsrichtlinie.
Zu Fragen 3 bis 5:
Für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes, BGBl. Nr. 501/1989, i.d.F. BGBl. I Nr. 162/2005, sind das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie das Bundes-ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Zwischen diesen Ressorts wurden zur Vorbereitung der Umsetzung der EU-Tierversuchs-richtlinie 2010/63/EU ab November 2010 Verhandlungen auf Beamt/inn/enebene geführt und insgesamt fünf Sitzungen abgehalten. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde der erwähnte und auch zwischen den Ressortleitungen akkordierte Begutachtungsentwurf vorgelegt.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.