12047/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am        August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0181-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12238/J vom 3. Juli 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die im Folgenden angeführten Auswertungen betreffen nur die Ergebnisse der Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung.

 

Aufgrund der Rundungen ergeben sich bei den Tabellen z.T. rechnerische Abweichungen.

 

Zu 1.:

Anzahl der von der Steuerverwaltung geprüften Unternehmen:

 

2011

WIEN

2.602

1.566

BGLD

339

1.712

SLZB

713

STM

1.454

KTN

748

TIR

1.198

VLB

531

BUND

10.863

 

Zu 2.:

Insgesamt nachverrechnete Steuern und Beiträge:

 

2011

WIEN

69.690.329

16.676.720

BGLD

3.907.207

31.484.407

SLZB

9.943.431

STM

17.764.083

KTN

9.481.868

TIR

11.823.301

VLB

7.144.058

BUND

177.915.404

 

Wie bereits in der Beantwortung der Voranfrage dargelegt, ist die Anzahl der geprüften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen sich Nachverrechnungen ergaben, nur mit unverhältnismäßig hohem Zeit- und Kostenaufwand auswertbar bzw. im Hinblick auf die im Einkommensteuergesetz vorgesehene pauschale Nachversteuerung bestimmter Tatbestände gar nicht möglich.

 

Zu 3. und 5.:

Die geltend gemachten Zuschläge und Verzugszinsen sind bereits in den nachverrechneten Beiträgen enthalten und können nicht gesondert dargestellt werden. Eine automatisierte Auswertung für die an das Finanzamt abzuführenden Lohnabgaben ist im Hinblick auf die Fälligkeits- und Entrichtungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht möglich.

 

Zu 4.:

Von Prüferinnen und Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebene Beträge an Sozial-versicherungsbeiträgen:

2011

WIEN

12.447.766

6.374.455

BGLD

1.433.710

6.985.807

SLZB

4.076.453

STM

3.260.592

KTN

2.945.996

TIR

4.873.292

VLB

3.331.241

BUND

45.729.312

 

Zu 6.:

Ergebnisse der von Prüferinnen und Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Beträge an Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer):

 

2011

WIEN

57.242.563

10.302.265

BGLD

2.473.497

24.498.601

SLZB

5.866.977

STM

14.503.491

KTN

6.535.872

TIR

6.950.009

VLB

3.812.816

BUND

132.186.092

 

Zu 7. bis 9.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 10.:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen hat sich die gemeinsame Prüfung lohnab­hängiger Abgaben im Hinblick auf die Synergieeffekte bewährt (siehe auch Ausführungen zu Frage 11.).

 

Zu 11.:

Insgesamt wird das Projekt GPLA (Gemeinsame Prüfung von lohnabhängigen Abgaben) vom Rechnungshof als überaus gelungen bestätigt. Wesentliche Erfolge der GPLA ergaben sich durch eine gemeinsame, umfassende IT-Unterstützung, die einen einheitlichen Prüfungs­ablauf gewährleistet und Doppelgleisigkeiten vermeidet, sowie durch die Reduzierung von mindestens drei Prüfvorgängen auf einen Prüfvorgang, was zu einer bedeutenden admini­strativen Erleichterung und Kostenentlastung für Unternehmen geführt hat. Das Bundes-ministerium für Finanzen sieht die erteilten Empfehlungen des Rechnungshofes als Anregung für punktuelle Verbesserungen des übergreifenden Prüfungsregimes und wird die Umsetzung dieser Empfehlungen selbstverständlich weiter verfolgen.


Zu 12.:

Personalstand an GPLA-Prüfern der Steuerverwaltung in VBÄ:

 

2011

WIEN

73,64

34,35

BGLD

7,00

35,36

SLZB

16,54

STM

30,92

KTN

15,82

TIR

22,55

VLB

11,58

BUND

247,76

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen